Um zwei Dinge kommt man dabei nicht herum: das Wörtchen liturgisch und die Lage der Gebäude. Liturgisch meint, dass gewisse Gegenstände exklusiv zur gottesdienstlichen Nutzung vorgesehen sind. Soll Inventar in einer Versteigerung veräussert werden, sind solche Gegenstände in aller Regel tabu. Orgeln, Altäre oder Reliquien werden in einer anderen Kirche nach Möglichkeit wiederverwendet. Trotz dessen gibt es Einzelfälle, in denen eine Orgel übernommen werden durfte. Profitabel können Versteigerung dennoch sein, da Kirchen oftmals mit hochwertigen Materialien gebaut wurden. 
Stadt und Land: Das ist mit Lage gemeint. Bei Kirchen im ländlichen Raum geht es zumeist um eine Umnutzung, bei der der Besitz in Kirchenhand bleibt. Das liegt in erster Linie an der fehlenden Vision für dörfliche Kirchen. Denn die Abgelegenheit erhöht für bisher erschlossene Umnutzungs-Cases das Risiko-Potenzial bei Investitionen. Im urbanen Raum dagegen, finden spezialisierte

Kleine Kirche in der Ostschweiz

„Buy-to-Let“ beruht auf dem Prinzip, dass die Wertentwicklung der Eigentumswohnung, in Verbindung mit den Mieteinnahmen, eine positive Rendite erzielt. Plausibel, schliesslich besteht ein Mehrfachnutzen der Immobilie. Wenn nicht ein wesentlicher Aspekt das Ganze relativieren würde: der Kapital- und Kapitalbeschaffungshebel. Grössere Investoren, die höhere Rücklagen, bzw. liquide Mittel zur Verfügung haben oder zu günstigeren Konditionen Kredite aufnehmen können sind hier im Vorteil. Kleinere Investoren, die Privatpersonen mit einer oder zwei Eigentumswohnungen, und Kind, Hund, Katze, Maus, haben es da schwerer – geringere Kapitalhöhe, andere Kredit-Konditionen und geringerer Puffer in schwierigen Zeiten. Zum Verzagen ist das aber noch kein Grund.

Finanzierung muss geplant werden
Eigentumswohung Buy to let

Durch die Zinsentwicklung in 2025 bis Februar 2026 in Richtung ein bis null Prozent, haben sich die Finanzierungskosten ebenfalls verändert. Wichtig zu wissen, in diese Kosten fallen hier auch Nebenkosten und bspw. Handwerkerdienste für den Unterhalt der Immobilie. Finanzierungsmodelle setzen sich in der Regel aus Fest- oder SARON-Hypotheken zusammen. Beide Hypothekenarten können aufgrund ihrer Eigenschaften, bspw. in einer Mischfinanzierung von Vorteil sein. Im Wesentlichen, weil mit einem Festzins langfristig für stabile, planbare Zinsen gesorgt werden kann. Sie sind jedoch schwankungsresistent und im Schnitt etwas teurer, weil sicherer. SARON-Hypotheken dagegen richten sich im Grunde direkt nach der täglichen Entwicklung des Zinses. Die Marge der Bank und die aufgezinsten Zinskosten ergeben den täglichen Satz. Dieser wird aufsummiert und nachträglich, meist aller 30 Tage erhoben. Der SARON ist ein kurzfristiges, flexibles