Eine Erbgemeinschaft ist rechtlich an genau diesen Kontext gebunden: ein definiertes Erbe. Weil die Bedürfnisse und Intentionen der Erben in dieser emotional aufgeladenen Situation kollidieren können, besteht die Möglichkeit, Mediatoren, Strategien und Techniken einzusetzen, um positiv auf die Abläufe einzuwirken. Grundsätzlich setzen vorgeschaltete Regulierungen durch den Staat und die Kantone klare Grenzen in Bezug auf Erbgemeinschaften.
Alle ein Ganzes: Charakteristika der Erbegemeinschaft
Das Schweizer Erbrecht sieht im Grundsatz vor, dass alle Individuen der Erbgemeinschaft
- gleichberechtigt und entscheidungsrelevant, jedoch
- nicht eigenständig entscheidungsbefugt, und
- rechtlich belangbar,
- verantwortlich ist.
Mit dem Tod des Erblassers geht das Erbe, nicht begrenzt auf die, aber hier als maßgeblicher Wert definierte Immobilie, auf die Erbgemeinschaft als Ganzes über – samt Schulden oder Kredite. Ziel und damit Grund der Auflösung der Gemeinschaft ist in aller Regel die erfolgreiche Aufteilung der Erbanteile. Oft genug ist das mit Schwierigkeiten verbunden, da alle Erben auf alles den gleichen Anspruch haben. Ein Erbenvertreter kann eingesetzt werden, wenn Konflikte die Zielerreichung gefährden.
Zudem gibt es Werte wie Immobilien, die nicht sinnvoll teilbar sind: Veräusserung und Losbildung sind dafür probate Mittel. Zu diesen Aspekten ist das Zivilgesetzbuch eine sehr konkrete Rechtsgrundlage. Ergänzt wird es für Einzelfälle, wie zur Möglichkeit des Vorkaufsrechts oder zur Frage, ob die Mietnutzung eines Erben den Anspruch in der Gemeinschaft verändere, durch gerichtliche Urteile.
So schmerzhaft der Verlust eines geliebten Menschen und die Auseinandersetzung mit den Miterben auch werden könnte, sind
- Kooperation und
- Konfliktlösung
geeignete Werte, um darüber das Ziel, die Teilung des Erbes, zu erreichen.
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Steuerliche Relevanz der Erbgemeinschaft

Ein Erbfall birgt zudem die Herausforderung in sich, dass einige Aspekte mit besonderer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit geklärt und fixiert werden müssen. Steuerfragen gehören in diese Kategorie, weil die eigene aktuelle und zukünftige Kapitalsituation beeinträchtigt werden kann – zumal steuerrechtliche Schuld meist sensibel abgestraft werden. Übrigens muss differenziert werden zwischen der Zuständigkeit und der Entscheidungsgewalt des Staates und der Kantone. Darunter fällt zum Beispiel die Festlegung von Fällen, in denen die GGSt vollständig aufgeschoben werden darf.
Für die Grundstücksgewinnsteuer gelten auf der ersten Ebene die allgemeinen Regeln, wenn es sich um eine Schenkung, ein Vermächtnis, einen Vorbezug oder einen Erbgang handelt: Die GGS ist keine Befreiung, sondern ein Aufschub. Das Steuerharmonisierungsgesetz ist da sehr klar.
Deshalb können der Vermögenswert und der Vergleichswert einer Erbimmobilie stark voneinander abweichen. Das zeigt sich später im Falle einer ersatzlosen Veräusserung. Auch eine gemischte Schenkung, bei der ein objektiv klares Missverhältnis, nicht allein durch den Kaufpreis, erkennbar ist, resultiert in komplettem Aufschub, so ein Urteil aus 2025 (Urteil 9C_271/2025) und aus 2021 (Urteil 2C_785/2020). Mit einem Anwalt oder Steuerberater sollten weitere Steuern wie zur Handänderung thematisiert werden.
Die Erbschafts-, Vermögens- und Einkommensteuer laufen ab dem Tag des Ablebens des Erblassers. Zum Abschluss der Teilung des Erbes müssen sie anteilig zugewiesen werden. Üblicherweise gilt das Wohnortprinzip für die Besteuerung. Im Falle von Immobilien, bei denen ihr Standort massgebend ist, wird eine Steuerausscheidung durchgeführt. So wird es im Thurgau, im Kanton St. Gallen und weiteren gehandhabt. Das Ziel der vollständigen Aufteilung des Erbes ist mit diesem Schritt erreicht. Die Zweckgemeinschaft löst sich in der Regel auf.
Eine selbstbewohnte Immobilie wird ab und an mit einem Anlageobjekt verwechselt. Der Gedanke ist meist, dass das Eigenheim vererbt werden könne und später ein kostengünstiges Zuhause sei. Besitz ist hier der entscheidende Begriff. Ein Investor will primär Rendite generieren – in der Regel aus Vermietung. Eine mögliche Wertsteigerung des Objekts ist die Sahnehaube. Beim privaten Immobilienbesitz, wenn Sie sich bspw. eine kleine Wohnung kaufen, geht es um mietfreies Wohnen – psychologisch und buchhalterisch. Rendite meint bei eigengenutztem Stockwerkeigentum oder Reihenhaus den Wertgewinn. Zudem unterliegen Kauf und Verkauf von privaten Immobilien anderen Regularien.
Kommt es zum Verkauf, wird ein Rentnerpärchen den Wechsel in eine kleine Eigentumswohnung eher ins Auge fassen, wenn das Häuschen am Wertmaximum befindet. Wer will schon Erinnerungen und Kapital verlieren? Welche Faktoren die Möglichkeit, eine kleine Wohnung zu kaufen und das grosse Haus zu verkaufen, weiterhin beeinflussen, wird in diesem Artikel erläutert: Emotionen, Fakten, Optionen.
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Kauf einer kleinen Wohnung: Ein Kompromiss
Rational betrachtet, wird jede Entscheidung durch Emotionen gesteuert und beeinflusst. Insbesondere bei hohem Risiko, um nur einen wichtigen Einfluss zu nennen, wirken Emotionen mit einiger Wucht auf die Rationalität. Aus der Eigentumswohnung als Alterskompromiss kann so schnell eine Unmöglichkeit werden.

Knappheitsschema: Wo ist oben?
Das grössere Schloss oder die ausgedehnteren Ländereien: Der Wert von Besitz, als Ausdruck von Macht ist seit jeher ein quantitatives Mass. Qualität unterstreicht und verkörpert oft die Quantität. Kulturell, wirtschaftlich und sozial hat sich dieser Umstand nicht nennenswert verändert. Und wer will sich schon einschränken lassen, den Wohnraum oder das Auto verkleinern müssen, wenn die guten Gefühle und der Gewöhnungseffekt ein so stabiles Fundament sind? In einer kleineren Wohnung wohnen können und darin wohnen müssen sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Was ist also die Entscheidungsgrundlage für das Rentnerpärchen im Beispiel oben? Nachkriegsgeneration, Zugang zu Bildung, Ausbildung, das selbsterrichtete Eigenheim und die Erinnerungen an Schutt, Asche und trockenes Brot? Ist die Sicherheit in einer kleineren Eigentumswohnung als Altersdomizil ebenso viel wert wie die im Fünf-Zimmer-Haus, selbst wenn sich der quantitative Wert ändert?
Status- oder Selbstwertschema: My Home, my Castle.
Ein Eigenheim kann für einen Hausbesitzer eine Auszeichnung sein, ein Zeichen für Status. Natürlich sollen die Kinder genug Platz haben. Das steht dem 60-qm-Wohnzimmer mit schwarzer Marmorvertäfelung ja nicht entgegen. Stellen Sie sich vor, der geschiedene Vater darf zwar noch ins ehemals gemeinsame Haus, schon wegen der Kinder. Aber die Einrichtung ist anders und die Scheidung war hässlich. Der Verlust der heilen Familie, mit repräsentativer Frau und dem grosszügigen Eigenheim ist nur schwer zu verschmerzen. Welche Treiber lenke wohl den Geschiedenen? Was hält er von der kleinen Wohnung zur Miete?

Kleine Eigentumswohnung als Kompromiss: Weniger Fläche und Aufwand
Die Personengruppen, die momentan von einer Verkleinerung des Fussabdrucks auf dem Immobilienmarkt profitieren, haben oft genug den allergrössten Teil ihres Kapitals im Eigenheim fixiert. Bei einer Scheidung, einem Erbfall oder durch Renteneintritt können die Möglichkeiten zur Veränderung ohne erhebliche Nachteile überschaubar sein.

Förderung für Sanierung & Energie von Häusern
Zunächst ein Blick auf die Situation von Besitzern und Käufern privatgenutzter Immobilien. Über Förderprogramme können Eigenheime auf den aktuellen Stand gebracht oder sogar im Wert gesteigert werden. Und die Ziele in Sachen Klima werden damit ebenfalls gefördert. Die Förderungen, nicht nur in den Kantonen Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen sind massgeblich auf die Themen Sanierung und Modernisierung ausgerichtet. Von Dämmungen, über Photovoltaik und Batteriespeicher, bis hin zur Energieberatung gibt es gute und wichtige Förderanreize zur baulichen Steigerung der Qualität einer Immobilie. Beispielsweise können im Thurgau bis zu 50% der Investitionskosten für Dämmung gefördert werden – beim Dach bis zu CHF 40 pro qm.
Das ist gut! Das Seniorenpärchen könnte damit den Wert der Immobilie steigern, um sie zu verkaufen oder den Kindern weiterzugeben. ^Kredite und Förderungen für Rentner sind bei energetischer Sanierung möglich – bei entsprechender Besicherung. Für andere Zwecke gelten Senioren in der Regel nicht als ideale Kreditnehmer. Die Tragbarkeitsprüfung ergibt zumeist, dass die 33% für die laufenden Kosten der Immobilie durch die Renten oft nicht gedeckt werden können. Ausserdem steht Rentnern die zweite Säule nicht mehr zur Verfügung, was die Kredithöhe senkt. Aus diesen Gründen wäre es wohl nachvollziehbar, wenn sich das Pärchen gegen den Zeit- und Finanzaufwand der Sanierung entscheidet.
Verkauf Ihrer Immobilie

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Finanzielle Förderung für Besitzer und Käufer
Finanzierungs- und Kreditleistungen, sowie Erleichterungen für Immobilienbesitzer und Käufer sind in der Schweiz gut etabliert. Über die Wohneigentumsförderung bspw. kann auf das Guthaben der Pensionskassen zugegriffen werden. Die eigene Altersvorsorge kann damit die Kreditbedingungen für die Immobilienfinanzierung verbessern. Eine Immobilie ist auch Vorsorge.
Und das ältere Pärchen? Lebt bereits von der Vorsorge und hat möglicherweise nicht getilgte Kreditpositionen offen. Wechselt man von Eigentum zu Eigentum, können Steueraufschube in Anspruch genommen werden. Die Grundstückgewinnsteuer wird in dem Fall aufgeschoben, was die aktuelle Liquidität verbessert. Im Fall der Handänderungssteuer gilt gleiches: Immobilienkapital gleich investieren, 3-3,5% Steuern unrealisiert belassen. Sie sollen auf die Steigerung der Haltedauer hinwirken und zur Reduktion von Immobilienspekulation dienen. Käufern und Besitzern stehen gute Instrumente zur Verfügung

Langfristig eigenbewohntes Eigentum wird belohnt. Im Vergleich zur Veränderung von Besitz in Miete sind die Konditionen besser. Zu den Regeln für die Inanspruchnahme des Steueraufschubs gehört der Umstand, dass der volle Aufschub bei gleicher Investitionshöhe gewährt wird. Das kann bedeuten, dass ein Apartment in der Stadt für die Senioren gut funktionieren könnte. Wenn der Wert der Eigentumswohnung jedoch unter dem Verkaufserlös für das Haus liegt, wird ein Teil der Steuer fällig. Das grösste Hindernis bei solchen Veränderungen ist oft genug die Liquidität. Ohne den realisierten Verkaufserlös müssen eine ausreichend individuelle Finanzierung und die Kosten für Umzug, mögliche Bauarbeiten und Dokumente getragen werden. Reguläre Kreditlösungen sind in einigen Szenarien nicht
Ergo zur Wohnflächen-Veränderung
Sofern es für einen nachhaltigen Immobilienmarkt zuträglich wäre, müssten für Menschen, die ihr Eigenheim hinter sich lassen müssen, sei es wegen einer Scheidung, den Wünschen im Lebensabend oder beim Erbe einer Immobilie ansprechende Anreize geschaffen werden. Bietet sich dafür die Liquiditätslücke an?
Die Stadt- und Wohnraumplanung kann oft genug nicht mit der Dynamik des Immobilienmarktes mithalten – geschweige denn mit dem Leben, das in den Immobilien gelebt wird. Ein Schnipp und das Paar zieht zusammen in eine kleine Mietwohnung, heiratet, sucht ein Haus für die Familie. Die Kinder wachsen, ziehen aus.
Doch das Eigenheim hat weiterhin 140 qm: Viel Platz für zwei. Eine rationale Sichtweise könnte sein, eine kleinere Wohnung zu mieten. Vielleicht steht dahinter sogar ein Wunsch. Wert- und Finanzfragen können jedoch Emotionen beeinflussen und solche Optionen indiskutabel werden lassen. Heisst, dass potenziell positive Veränderungen für die Menschen, den Immobilienmarkt und die Gemeinschaft gar nicht erst eintreten können. GOLDINGER Immobilien arbeitet mit und für Menschen, empathisch, zielorientiert. Deshalb dieser Take zum Thema.

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Miete einer kleinen Wohnung: Emotion ist Perspektive
Das einleitende Beispiel des Pärchens illustriert, wie wichtig Perspektive ist. Insbesondere wenn ein wertvoller Teil des eigenen Lebens, das Haus bspw. für eine kleinere Wohnung eingetauscht werden soll. Welches psychologische Motiv, welche Gedanken stehen hinter so einer Entscheidung? Die folgenden Beispiele skizzieren, wie Emotionen die Perspektive aufs Zuhause lenken können.

Identitäts- & Bindungsschema: Home sweet Home.
Ein Haus oder eine Eigentumswohnung in Eigennutzung ist meistens mehr als ein Objekt. Die quietschende Stelle im Parkett, Versteckspiel mit den Kleinen oder Familien-Bellos Platz auf der Couch. Der demente Witwer beispielsweise, dessen geliebte Frau bei einem Fahrradunfall verstarb: Emotion und Perspektive? Hat die Tochter des Witwers recht? Im altersgerechten Wohnen könnte der Senior professionell versorgt werden und hätte eine eigene kleine Wohnung. Die eine Kette seiner Frau, das Bild vom Bau des Eigenheims könnte er mitnehmen. Oder blockieren der materielle Wert des Hauses, die letzte Sicherheit und die Erinnerungen seine Entscheidung?
Verlustschema & Verlustangst
Wegen der Immobilität eines Eigenheims sind Makro- und Mikrolage zentrale Aspekte für die Preisfindung. Wenn sich bspw. die wirtschaftliche Situation in einer Gegend ändert, weil Industrien technologisch überholt oder Unternehmen abgewandert sind. Oft folgt daraus eine schleichende, manchmal kurzfristige, Wertminderung von Wohnimmobilien. Unter diesem Licht betrachtet: Welche Chancen und Optionen bietet das gemeinsame Zuhause des Mitte-Fünfziger-Pärchens noch? Wird der Wert ihres Hauses wieder steigen? Sagt dann die Emotion, dass das Alte eben bleiben müsse? Abseits dessen haben sie das Haus selbst gebaut, für x-Tausend Franken – Sunk-Cost-Falle. Wenn es weg wäre und sie eine kleine Wohnung anmieten müssten, wären sie in jedem Fall schlechter dran. Oder?

Vom Besitz zur kleinen Mietwohnung: Platz für Incentives
Ein selbstbewohntes Haus sollte ein Objekt mit ermittelbarem Wert sein – am Markt orientiert, nicht an Emotionen. Stattdessen wird es schnell zum Anker oder Zankapfel. Aber mal angenommen, das offen kommunizierte Argument, dass situationsbedingt eine kleine Mietwohnung besser wäre als das Eigenheim, würde fair diskutiert. Welche Möglichkeiten hätte ein Immobilienbesitzer für den Wechsel in Miete?
Systemische Vorteile für Immobilienbesitzer
Das Schweizer System ist darauf ausgelegt, dass Immobilienbesitz in privater Hand und selbstbewohnt lang gehalten wird. Im Falle von Verkäufen gibt es einige wirksame Anreize, die das Reinvestieren in eine neue Immobilie forcieren. Wichtig ist dabei, dass Downsizing oder andere Nutzungen als die private, nicht primär wichtig sind. Wie es beim Kauf einer kleineren Immobilie aussieht, wird in einem zweiten Artikel thematisiert. Ergo: Einmal Besitz, immer Besitz. Sofern man nicht über seinen Schatten springen mag und den Verlust von Steuervorteilen in Kauf nehmen will. Über die Betrachtung von Modellrechnungen wird schnell klar, weshalb allein diese Einbussen den Abbau von Blockaden zum Wechsel von Besitz zu Miete erschweren könnten.
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Bestehende Hilfen im Mietmarkt
Vielleicht kann sich der Senior aus dem Beispiel auf die Möglichkeiten stützen, die der Mietmarkt vorsieht? Für die Unterstützung von Studenten, Rentnern oder alleinerziehenden SchweizerInnen sind Mietzuschüsse verfügbar, je nach Kanton. Allerdings handelt es sich zumeist um Hilfe im Rahmen der sozialen Sicherung. Ein Beispiel am Rande: Laut Reglement für Mietzuschüsse der Stadt Schaffhausen bspw. können Rentner der AHV und der IV Hilfe bekommen. Unser Senior erfüllt allerdings die Voraussetzungen nicht. Bis hierhin ist demnach absehbar, dass bei Veräusserung des Eigenheims, ohne eine Ersatzbeschaffung, theoretische und sehr lebensnahe finanzielle Nachteile auf den Witwer zukommen: Verluste beim Verkaufspreis oder bspw. durch fällige Steuern, wie hier beschrieben.

Zudem zeigt der Schweizer Mietmarkt einige Besonderheiten. Hier ein kleiner Exkurs: Laut Miet-Barometer 2026, das Ergebnis einer Befragung von knapp 35‘000 Teilnehmern, bringen im Schnitt 65-70% der Befragten rund 20-30%, bzw. bis zu 40% des Haushalteinkommens für die Mietkosten auf.
Wichtig zu wissen ist, dass die Mieten in den letzten zwanzig Jahren um knapp 1/3 gestiegen sind. Und, dass ein Mix aus
- dem Unterschied zwischen Alt-, Bestands- und Angebotsmieten,
- der Zunahme an Haushalten insgesamt (bspw. bei Einpersonenhaushalten zwischen 2014-2024, um +21%),
- Wohnungsknappheit, bei Zunahme von Nachfragern
die generelle Spannung am Mietmarkt verschärft. So zeigen es zwei Artikel aus „Die Volkswirtschaft“ auf.
Und auf der Website des Bundesrates ist zu lesen, dass vom gehobenen Mittelsegment, bis zu den Wohnungen im unteren Kostenbereich Druck spürbar sei. Es könne festgestellt werden, dass die Situation im Thurgau und in Kantonen wie St. Gallen etwas entspannter betrachtet werden könne. Auch unter Einbeziehung positiver und entlastender Bau- und Wohnraumprojekte sind die Möglichkeiten für den Witwer eingeschränkt.
Und was ist mit dem Umzug und den weiteren Kosten? Und mit der Kapitallücke, die entstünde, wenn das Haus veräussert und der Umzug in eine kleine Wohnung zur Miete parallel durchgeführt würden. Der Verkaufserlös ist noch nicht realisiert, die Kaution oder die Kosten für die Möbelpacker werden fällig.
Dafür gibt es Kredite. Allerdings meist zu marktüblichen Zinsen- und Tilgungskonditionen: Sind die grundsätzlich leistbar und sinnvoll für Menschen zwischen sozialer Sicherung und ausreichenden Mitteln? Geld auf dem Sperrkonto gibt es für den Senior-Hausbesitzer nicht, entsprechend auch keine Mietkautionsversicherung.
Ergo zur Wohnflächen-Veränderung
Für den Senior und damit die Familie seiner liebenden Tochter scheint die Option Miete daher wenig attraktiv:
- Der Witwer könnte in seinem Haus wohnen bleiben, es veräussern in Form von Nutzniessung oder ein Ersatzobjekt beschaffen. Die finanziellen Nachteile, auch über Steueraufschub und Ähnliches hinaus, könnte er dadurch begrenzen.
- Alternativ wäre die Projektierung des Hausverkaufs bei gleichzeitiger Mietwohungssuche und Klärung der Finanzierung, möglich. Hier wären Punkte wie bspw. Mittel und Wege zur Minderung der Nachteile beim Verkauf ohne Ersatzbeschaffung zu klären.
Wenn die Anfangs-These, dass der Immobilienmarkt davon profitiere, wenn ein Teil der großen, privatgenutzten Immobilien für die Entlastung des Gesamtsystems durch Familien und Gemeinschaftsprojekte genutzt würden : Ist das momentane Anreizsystem adäquat? Zumal für viele Menschen nicht primär das gebundene Kapital ein Problem darstellt. Oft genug sind es Liquiditätslücken, die als erhebliche Hürde durch reguläre Verbraucherkredite abgedeckt werden müssen.


In Arbon entsteht moderner Wohnraum in ruhiger Lage, nur wenige Schritte vom Bodensee entfernt. In einem gewachsenen Wohnquartier werden vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 15 Eigentumswohnungen realisiert.
Die Wohnungen reichen von 2½ bis 6½ Zimmern und bieten Wohnflächen von ca. 61 m² bis 158 m². Damit eignet sich das Projekt für unterschiedliche Wohnbedürfnisse, vom kompakten Zuhause bis zur grosszügigen Familienwohnung.
Ein grosser Vorteil der Überbauung: Bis auf zwei Wohnungen im Haus A befindet sich auf jedem Stockwerk jeweils nur eine Wohnung. Das sorgt für mehr Ruhe, mehr Privatsphäre und ein angenehmes Wohngefühl ohne direkte Nachbarn auf derselben Etage.
Zur Überbauung gehören zudem 25 Innenparkplätze, 2 Aussenparkplätze und 3 Motorradabstellplätze. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und der öffentliche Verkehr sind schnell erreichbar. Der Bodensee liegt in unmittelbarer Nähe und rundet die hohe Lebensqualität ideal ab.


Die Wohnungen sind hell und offen gestaltet. Grosse Fenster bringen viel Tageslicht in die Räume und schaffen eine freundliche Wohnatmosphäre. Die Grundrisse sind klar aufgebaut, sodass Wohnen, Essen und Kochen harmonisch ineinander übergehen.
Balkone oder Terrassen erweitern den Wohnraum nach draussen und bieten zusätzlichen Freiraum für entspannte Stunden im Alltag.
Der Innenausbau ist hochwertig und zeitlos. In den Wohn und Schlafbereichen sorgen Parkettböden für eine warme Atmosphäre. Küchen und Badezimmer sind modern gestaltet und auf einen langlebigen, pflegeleichten Alltag ausgelegt.
In den Nassräumen kommen pflegeleichte Keramikplatten zum Einsatz. Die Küche verfügt über eine Natursteinabdeckung. Auch das Thema Nachhaltigkeit ist berücksichtig. Die Gebäude werden energieeffizient gebaut und entsprechen einem modernen Standard.

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Email: Pascal.Bauerkamp@goldinger.ch

Die hohen Risiken solch einer Spekulationsübertreibung entstehen nicht gewöhnlich. In diesem Fall führte eine Kombination aus:
- Starker Konjunktur und damit verbundenem freiem Kapital,
- Einer Phase der Niedrigzinsen,
- Einer liberalen Kreditpolitik von Banken und Kreditnehmern,
- Einer Leerstandsquote von 0,4%
- Einem Hang zu Bankenspekulation und
- Dem Eintritt der Pensionskassen als neuem Grossinvestor
zum Überhitzen des Marktes.

Die erste grosse Pandemie seit der Spanischen Grippe Anfang des 20. Jahrhunderts erschütterte viele Länder. Lieferketten und Produktionsabläufe, Verfügbarkeit von Baustoffen: nur ein Ausschnitt der Probleme neben menschlichen Schicksalen.
Doch auch hier zeigte sich der Schweizer Immobilienmarkt resilient, wenn auch einigen Veränderungen unterzogen:
- Kaufpreise stiegen in Abhängigkeit von der Region, laut IMPI von 2,5 % in 2020 auf 5,7 % in 2021 und 2022 6,4 %,
- die Nachfrage änderte sich dem Wunsch nach Wohnraum und der Homeoffice-Situation folgend,
- Objekte und Bauland im ländlichen Raum gewannen an Beliebtheit, raus ins Grüne
- Gewerbeimmobilien litten besonders unter dem Preis- und Nachfrageverfall, Büro-, Einzelhandels- und Gastronomieimmobilien verzeichneten einen Einbruch, während Logistik boomte
Trotz spürbarer Schwankungen konnte die Schweiz für aussreichende Energiesicherheit sorgen.



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Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt. Bitte melden Sie sich im Voraus über das Anmeldeformular an. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.

Ablauf, Fragen und persönlicher Austausch
Der Anlass startet mit einer kurzen Begruessung. Anschliessend folgen die Referate zu Trends, Zinsen und Perspektiven im Immobilienmarkt sowie zur optimalen Strategie für den Immobilienverkauf. Danach gibt es eine Fragerunde. Beim Apéro riche haben Sie die Möglichkeit, persönlich mit den Referenten zu sprechen und individuelle Fragen direkt zu klären
Warum Sie dabei sein sollten
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Zins und Finanzierung
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Um zwei Dinge kommt man dabei nicht herum: das Wörtchen liturgisch und die Lage der Gebäude. Liturgisch meint, dass gewisse Gegenstände exklusiv zur gottesdienstlichen Nutzung vorgesehen sind. Soll Inventar in einer Versteigerung veräussert werden, sind solche Gegenstände in aller Regel tabu. Orgeln, Altäre oder Reliquien werden in einer anderen Kirche nach Möglichkeit wiederverwendet. Trotz dessen gibt es Einzelfälle, in denen eine Orgel übernommen werden durfte. Profitabel können Versteigerung dennoch sein, da Kirchen oftmals mit hochwertigen Materialien gebaut wurden.
Stadt und Land: Das ist mit Lage gemeint. Bei Kirchen im ländlichen Raum geht es zumeist um eine Umnutzung, bei der der Besitz in Kirchenhand bleibt. Das liegt in erster Linie an der fehlenden Vision für dörfliche Kirchen. Denn die Abgelegenheit erhöht für bisher erschlossene Umnutzungs-Cases das Risiko-Potenzial bei Investitionen. Im urbanen Raum dagegen, finden spezialisierte

„Buy-to-Let“ beruht auf dem Prinzip, dass die Wertentwicklung der Eigentumswohnung, in Verbindung mit den Mieteinnahmen, eine positive Rendite erzielt. Plausibel, schliesslich besteht ein Mehrfachnutzen der Immobilie. Wenn nicht ein wesentlicher Aspekt das Ganze relativieren würde: der Kapital- und Kapitalbeschaffungshebel. Grössere Investoren, die höhere Rücklagen, bzw. liquide Mittel zur Verfügung haben oder zu günstigeren Konditionen Kredite aufnehmen können sind hier im Vorteil. Kleinere Investoren, die Privatpersonen mit einer oder zwei Eigentumswohnungen, und Kind, Hund, Katze, Maus, haben es da schwerer – geringere Kapitalhöhe, andere Kredit-Konditionen und geringerer Puffer in schwierigen Zeiten. Zum Verzagen ist das aber noch kein Grund.


Durch die Zinsentwicklung in 2025 bis Februar 2026 in Richtung ein bis null Prozent, haben sich die Finanzierungskosten ebenfalls verändert. Wichtig zu wissen, in diese Kosten fallen hier auch Nebenkosten und bspw. Handwerkerdienste für den Unterhalt der Immobilie. Finanzierungsmodelle setzen sich in der Regel aus Fest- oder SARON-Hypotheken zusammen. Beide Hypothekenarten können aufgrund ihrer Eigenschaften, bspw. in einer Mischfinanzierung von Vorteil sein. Im Wesentlichen, weil mit einem Festzins langfristig für stabile, planbare Zinsen gesorgt werden kann. Sie sind jedoch schwankungsresistent und im Schnitt etwas teurer, weil sicherer. SARON-Hypotheken dagegen richten sich im Grunde direkt nach der täglichen Entwicklung des Zinses. Die Marge der Bank und die aufgezinsten Zinskosten ergeben den täglichen Satz. Dieser wird aufsummiert und nachträglich, meist aller 30 Tage erhoben. Der SARON ist ein kurzfristiges, flexibles