Mietverwaltung
IMMOBILIEN WERDEN BEI UNS NICHT NUR VERWALTET, SONDERN UMFASSEND BETREUT!
Mietliegenschaften sind Kapitalanlagen, welche langfristig vermietet werden müssen, um eine nachhaltige Rendite zu erwirtschaften. Damit Ihre Liegenschaft auch in Zukunft den wachsenden Ansprüchen der Mieter entspricht, bieten wir Ihnen ein professionelles Management mit Weitsicht.
Wir übernehmen hierbei sowohl die administrative als auch die technische Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft. Unabhängig des Objekttypes (Wohnen, Gewerbe, Retail, Center): Wir sind der richtige Partner!
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Gerne sind wir für Sie da.

Wofür brauche ich eine Mietverwaltung?
Die Bewirtschaftung von Mietobjekten ist eine sehr umfangreiche und zeitaufwendige Aufgabe. Hierbei sind nicht nur technisches und finanzielles Wissen, sondern auch soziale Fähigkeiten gefragt. Für viele Eigentümer ist die Verwaltung der eigenen Objekte schlicht zu umfangreich, vor allem, vor allem wenn es sich um ein grösseres Portfolio handelt.
Genau hier können wir helfen. Unsere spezialisierten Verwalter übernehmen alle anfallenden Aufgaben und erledigen diese mit grossem Engagement und persönlichem Interesse. Dabei sind wir daran interessiert, ein gutes Verhältnis zu den Mietern zu pflegen.
Der Verzicht auf eine Mietverwaltung, vielleicht aus Kostengründen, ist nicht ratsam. Denn die private Bewirtschaftung ist, vor allem bei fehlender Erfahrung und Ausbildung, sehr fehleranfällig. Ohne eine gewisse Routine, welche unsere spezialisierten Verwalter mitbringen, werden Sie weitaus mehr Zeit für die täglichen Aufgaben aufwenden müssen. Hier lohnt es sich deshalb den komfortablen Weg zu wählen, denn so haben Sie mehr Zeit für andere Tätigkeiten und wir können uns vollumfänglich um die Betreuung Ihrer Liegenschaft kümmern.
IHRE VORTEILE MIT DER GOLDINGER Immobilien AG:

✓ Führender Immobiliendienstleister in der Ostschweiz
✓ 35 Jahre Markterfahrung
✓ Offene und transparente Kommunikation
✓ Vertrauen und Respekt gegenüber unseren Kunden
✓ Erfolg durch Qualität und Professionalität
✓ Wertschätzung durch gemeinsame Entwicklung
Was Goldinger Immobilien FÜR SIE übernimmt



In diesen gebieten sind wir unter anderem für sie da
Die Immobilienverwaltung bedarf neben dem nötigen Wissen im Bereich der Bewirtschaftung vor allem auch ein hohes Mass an Feingefühl im Umgang mit Mietern. Mit Goldinger Immobilien haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der Sie individuell mit ausgebildeten Experten bei der Immobilienverwaltung in St. Gallen unterstützt.
Goldinger Immobilien ist Ihr Partner bei der Verwaltung Ihrer Immobilien und Liegenschaften in Frauenfeld. Wir untertstützen Sie nicht nur mit unserem Wissen und unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Bewirtschaftung, sondern überzeugen auch mit einem hohen Mass an Feingefühl im Umgang mit den Mietern. Holen Sie sich jetzt individuelle Unterstützung für Ihre Immobilienverwaltung in Frauenfeld.
Im Bereich der Immobilienbewirtschaftung ist vor allem im Umgang mit Mietern besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Wir von Goldinger Immobilien unterstützen Sie als kompetenter Partner in allen Fragen rund um Ihre vermietete Immobilie. Profitieren Sie jetzt von unserer Expertise und jahrelanger Erfahrung bei der Immobilienverwaltung in Sargans.
In der Immobilienbewirtschaftung ist es besonders wichtig, sensibel im Umgang mit Mietern zu sein. Bei Goldinger Immobilien sind wir Ihr zuverlässiger Partner für alle Anliegen in Bezug auf Ihre vermietete Immobilie. Mit Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung in der Immobilienverwaltung stehen Ihnen unsere ausgebildeten Experten jederzeit zur Verfügung.
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FAQ - Mietverwaltung
Eine Mietverwaltung beschäftigt sich mit den Aufgaben rund um die Vermietung einer Immobilie. Das bedeutet, dass sie unter anderem den Mietvertrag betreuen und anpassen kann. Auch kann sie die Mieter wählen, mit ihnen fortlaufend kommunizieren und sie kündigen. Die Instandhaltung der Immobilie und die Abrechnung der Nebenkosten kann ihr ebenfalls zufallen. Der Eigentümer der Immobilie kann die Verwaltung beauftragen, um diese Aufgaben nach bestimmten Vorgaben auszuüben. Die Verwaltung übernimmt einen Teil der Pflichten des Eigentümers und soll diesen in erster Linie entlasten. Administrative und wirtschaftliche Verantwortungen können durch die Verwaltung beliebig abgedeckt werden.
Die Kosten einer Mietverwaltung können von der Steuer abgesetzt werden, wenn man nachweislich einen Bezug auf die beruflichen Tätigkeiten oder Mieteinnahmen besitzt. Eine Mietverwaltung könnte als Teil der Betriebsausgaben betrachtet werden, wenn man die Immobilien als Unternehmen vermietet. Auch unter den Werbungskosten kann die Verwaltung abgesetzt werden. Solange die Immobilie mit der Absicht von Einkünften vermietet wird, können ihre Kosten steuerlich abgesetzt werden. Bei einem Leerstand können Beträge ebenfalls abgesetzt werden, da anerkannt wird, dass laufende Kosten anfallen. In dem Fall sollte man nachweisen können, dass man die Absicht verfolgt, Einnahmen zu erzielen.
Man kann die Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung, also der Mietverwaltung z.B. zuweisen. Die Verwaltung übernimmt dann im selben Zuge auch die individuellen Betriebskostenabrechnungen der Mieter. Der Eigentümer spart dadurch einiges an Aufwand und Zeit. Trotzdem ist er für die Frist verantwortlich. Wenn die Verwaltung diese verpasst, kann der Eigentümer keine Forderungen an die Mieter stellen und die Verwaltung kann maximal für den finanziellen Schaden aufkommen. Ebenfalls sollte er in dem Fall nachweisen können, dass er alle Mittel genutzt hat, um die Abrechnung fristgemäß vorzulegen.
Wenn mehrere Eigentümer vorhanden sind, sollten sie einvernehmlich über den Vertrag entscheiden. Neben den Verantwortungen, Pflichten und Haftungen werden der Verwaltung auch ein paar Rechte eingeschoben. Die Verwaltung kann eine Eigentümerversammlung einberufen und die Eigentümer vor Dritten vertreten. In dem Vertrag sollten deswegen die Ziele und Aufgaben klar definiert werden. Die Verwaltung kann auf verschiedene Art vergütet werden, welche ebenfalls genau festgelegt werden muss. Eine Kündigung des Vertrags nach der Frist kann nur mit einem wichtigen Grund geschehen. Der Vertrag muss nicht durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Die reguläre Mietverwaltung befasst sich mit den Anliegen der Mieter und trägt die Verantwortung für das gesamte Gebäude/die Wohnungen. Die WEG-Verwaltung fokussiert sich auf das Gemeinschaftseigentum und die gemeinschaftliche Verwaltung. Das umfasst z.B. Renovationen im Flur oder im Eingangsbereich. Die Vermietung fällt ihr nicht zu. Probleme von einzelnen Mietern und Wohnungen können zum Beispiel nicht durch die WEG-Verwaltung geklärt werden. Eine Mietverwaltung braucht Marktkenntnisse und soziale Fähigkeiten, während eine WEG-Verwaltung eher mit technischem Wissen hilft. Je nach den persönlichen Stärken kann ein Eigentümer die Verwaltung eigenständig übernehmen.
Das Sondereigentum bildet das Gegenstück zum Gemeinschaftseigentum. Hier handelt es sich um die Wohnungen und Stellplätze der Mieter. Die Sondereigentumsverwaltung betreut diese Orte. Der Verwaltung der Wohnungen fallen unter anderem auch die Mietverträge zu. Man kann die Sondereigentumsverwaltung deswegen als eine reduzierte Form der Mietverwaltung betrachten. Sie befasst sich auch mit der baulichen Betreuung, wie bei Mängelanzeigen und Protokollführung. Man kann separate Verwaltungen für das Gemeinschafts- und Sondereigentum beauftragen, aber eine einzelne Mietverwaltung kann einen besseren Überblick bewahren.
Die Kosten für die Verwaltung der Immobilie können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Als Eigentümer muss man diese Kosten selbst tragen. Sie können wiederum steuerlich als Betriebskosten abgesetzt werden. Andere Kosten wie die Wasserversorgung, Heizkosten und die Grundsteuer können umgelegt werden. Auch Leistungen wie Straßen- und Hausreinigung, Müllentsorgung und Kontrolle der Rauchmeldern dürfen Sie auf den Mieter umlegen. Allgemeine Instandhaltungskosten und das Hausgeld sind wiederum vom Umlegen ausgeschlossen. Grundsätzlich gilt: Ungewöhnliche Dienstleistungen können nicht umgelegt werden.
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