STOCKWERKVERWALTUNG
Die Verwaltung und Bewirtschaftung von Stockwerks- und Mieteigentum ist eine komplexe Aufgabe, die Fachwissen, Erfahrung und ein hohes Mass an Vermittlungsfähigkeit erfordert. Wir übernehmen diese Rolle gerne für Sie, indem wir nicht nur als Ansprechpartner und Bindeglied zwischen den Eigentümern fungieren, sondern auch als starke Vertretung Ihrer Gemeinschaft nach aussen hin auftreten. Unser Ziel ist es, den langfristigen Wert Ihrer Immobilie zu erhalten und das reibungslose Funktionieren Ihrer Gemeinschaft sicherzustellen.
Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung in der Stockwerksverwaltung. Unsere engagierten Teammitglieder arbeiten transparent, zuverlässig und verantwortungsbewusst, immer darauf bedacht, Ihre individuellen Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.
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Gerne sind wir für Sie da.
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Die Eigentumsformen

Die Aufgaben einer Stockwerkverwaltung

In diesen gebieten sind wir unter anderem für sie da
Die Immobilienverwaltung bedarf neben dem nötigen Wissen im Bereich der Bewirtschaftung vor allem auch ein hohes Mass an Feingefühl im Umgang mit Mietern. Mit Goldinger Immobilien haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der Sie individuell mit ausgebildeten Experten bei der Immobilienverwaltung in St. Gallen unterstützt.
Goldinger Immobilien ist Ihr Partner bei der Verwaltung Ihrer Immobilien und Liegenschaften in Frauenfeld. Wir untertstützen Sie nicht nur mit unserem Wissen und unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Bewirtschaftung, sondern überzeugen auch mit einem hohen Mass an Feingefühl im Umgang mit den Mietern. Holen Sie sich jetzt individuelle Unterstützung für Ihre Immobilienverwaltung in Frauenfeld.
Im Bereich der Immobilienbewirtschaftung ist vor allem im Umgang mit Mietern besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Wir von Goldinger Immobilien unterstützen Sie als kompetenter Partner in allen Fragen rund um Ihre vermietete Immobilie. Profitieren Sie jetzt von unserer Expertise und jahrelanger Erfahrung bei der Immobilienverwaltung in Sargans.
In der Immobilienbewirtschaftung ist es besonders wichtig, sensibel im Umgang mit Mietern zu sein. Bei Goldinger Immobilien sind wir Ihr zuverlässiger Partner für alle Anliegen in Bezug auf Ihre vermietete Immobilie. Mit Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung in der Immobilienverwaltung stehen Ihnen unsere ausgebildeten Experten jederzeit zur Verfügung.
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FAQ stockwerkverwaltung
Der entscheidende Unterschied ist: Im Alleineigentum gehört einem Eigentümer die gesamte Immobilie – Gebäude, Grundstück, und dergleichen. Stockwerkeigentum bedeutet, dass ein Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus eine Wohneinheit, bspw. eine Eigentumswohnung, vollständig besitzt. Dazu ist der Eigentümer an allen gemeinschaftlich genutzten Elementen als Miteigentümer beteiligt. Dazu gehören Treppen, Gärten, Dächer und so fort.
Entsprechend der rechtlichen Grundlagen ZGB Art. 712a ff., OR Art. 957–964, Verordnung über die Führung von Geschäftsbüchern (GeBüV), müssen Dokumente einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) gründlich, lückenlos, revisionssicher und transparent sein.
Es gelten bspw. 10 Jahre der Aufbewahrung für individuelle Dokumente, wie Verträge oder Abrechnungen. Rahmendokumente, wie die Wertquotenberechnung oder das Reglement der STWEG müssen ohne Zeitlimit dokumentiert werden. Es müssen alle Dokumente aufbewahrt werden, wobei es keine Geheimdokumente gibt, aber maximale Transparenz. Alle Dokumente sind lesbar, enthalten alle Informationen wie Abstimmungsergebnisse. Das Dokumentenmanagement ist ein zentraler Baustein der rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung einer STWEG.
Den Vorstand, Verwaltung oder Präsident genannt, darf jede natürliche oder juristische Person übernehmen, sofern sie rechtlich voll geschäftsfähig, voll akzeptiert und per Rechtsbeschluss nicht ausgeschlossen ist. Üblich sind heute professionelle Verwalter als Dritte, weil sie alle Aufgaben durchführen und Neutralität wahren können. Ebenso werden Eigentümer zum Präsidenten ernannt. Angehörige von Eigentümern können ebenso akzeptiert werden. Wichtig ist der Entscheid in einfacher Mehrheit und die Akzeptanz, damit ein Verwalter einwandfrei für ein Jahr seinem Amt nachgehen kann – längere Amtszeiten sind möglich.
Entgegen einer häufig genutzten Praxis, bei der pauschal 0,25% - 0,3% angesetzt werden, weshalb es häufig zu starken Abweichungen vom Plan kommt, werden die Einlagen des Erneuerungsfond professionell so berechnet:
- Lebensdauer aller Bauteile wird ermittelt, bspw. 20 Jahre für einen Lift.
- Daraus ergeben sich zeitlich geordnete Bedarfe.
- Die Kosten werden über die heutigen Wiederherstellungswerte ermittelt.
- Die zeitlichen Kosten, pro Jahr bspw., werden aus beiden obigen Faktoren gebildet.
- Alle Werte p.a. werden aufsummiert und ergeben das Jahres-Soll für die Einlagen des Erneuerungsfonds.
- Entsprechend der Wertquote wird die Einlage anteilig auf die Eigentümer aufgeteilt.
Da die zugrunde liegenden Werte für Bauteile, Baumittel und Ressourcen dieser Art Schwankungen unterliegen, sollte der Erneuerungsfonds hinsichtlich der aktuellen Kosten alle 3 - 5 Jahre überprüft werden.
Es gibt keine fixe Obergrenze für die Wertquote bei Stockwerkeigentum. Nach ZGB 712e müsse die Wertquote den Wert des Sonderrechts im Verhältnis zum Gesamtwert widerspiegeln. Anstelle einer Obergrenze sollen Wertquoten nachvollziehbar, sachlich begründet, realistisch und objektbezogen sein.
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