Wohnen im  Alter: UNSER RATGEBER

Seniorengerechtes Wohnen ist eine Sache der guten Planung.

Senioren von heute heissen nicht umsonst «Best Ager». Sie reisen viel, halten sich fit und führen noch im hohen Alter ein selbstbestimmtes Leben. Das Lebensglück im Alter hängt auch in hohem Mass vom Komfort und von der Sicherheit ab, die das eigene Zuhause bietet. Barrierefreiheit und eine gute Infrastruktur sind dafür entscheidende Faktoren. Sei es die bauliche Anpassung Ihrer Immobilie zum seniorengerchten Eigenheim oder ein anderes Wohnmodell als bisher: Gerne geben wir Ihnen in diesem Ratgeber wertvolle Tipps, um Ihre wohnliche Zukunft optimal zu gestalten.

Wohnen im Alter: Das Zuhause oder Immobilie verkaufen?

Mit dem Lebensabend stellt sich früher oder später die Frage, ob Sie in ihrer Immobilie bleiben möchten, ob Sie, vielleicht mit entsprechenden baulichen Anpassungen, ihr Zuhause erhalten möchten. Hierzu gibt es ein paar Möglichkeiten, die Ihnen für das weitere Leben in Ihrer Immobilie die Finanzierung erleichtern können. Möglicherweise gelangen Sie zu der Überzeugung, dass eine Veränderung der Wohnsituation notwendig oder gewünscht ist. Zu all diesen Optionen finden Sie im Folgenden eine Übersicht, die Ihnen einen ersten Einblick in die Möglichkeiten gewährt. 

älteres Paar auf Terrasse

Verkauf Ihrer Immobilie

Wenn es um den Verkauf Ihrer Immobilie geht, gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten für das zukünftige Zuhause.

  • Sie veräussern Ihre Immobilie, weil auch potenzielle Erben kein Interesse daran haben oder es selbst verkaufen würden, und beziehen ein neues Zuhause. Denkbar wäre hier:
    • eine kleinere Eigentumswohnung oder eine Mietwohnung (auch als Untermiete),
    • eine Form des betreuten Wohnnens oder das Leben in einer autonomen Altersgemeinschaft.
  • Ihren Lebensabend möchte Sie in gewohnter Umgebung verbringen. Es ist Ihnen möglich durch eigene Mittel aller laufenden Kosten zu bewältigen oder können möglciherweise Einkommen erzielen durch:
    • eine Untervermietung im Eigenheim,
    • oder bspw. durch Vermietung einer Einliegerwohnung. Je nach Kostenstruktur wäre hier zu entscheiden, ob sich der Umbau lohnt - sofern baulich möglich. 
  • Sie möchten ihr Haus oder die Eigentumswohnung weiter selbt und ohne Vermietung bewohnen, sind allerdings gewillt sie nicht mehr zu besitzen. In diesem Fall würden sich Formen des Dauernutzungsrechts oder der Nutzniessung anbieten.

 

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GOLDINGER Immobilien bietet Ihnen mit der Online-Wertschätzung eine unkomplizierte Möglichkeit, den Wert Ihres Objekts zu beschreiben und einzugrenzen. Machen Sie sich unsere Kompetenz, jahrzehntelange Erfahrung und ausgezeichnete Kenntnis des regionalen Marktes zu nutze. Füllen Sie unsere Bewertungsstrecke aus und profitieren von unseren Dienstleistungen und Angeboten.

Lebenslanges Wohnen und alternative Modelle

  • Lebenslanges Wohnen
    • Erlaubt einer Person eine Immobilie, per eingetragenem Recht im Grundbuch, auf Lebenszeit zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Eine Vermietung durch die berechtigte Person ist nicht vorgesehen. Familienmitglieder bspw. dürfen aufgenommen werden. Das Recht ist nicht übertragbar oder vererbbar. Anfallende laufende Kosten (bspw. Heizen) werden von der berechtigten Person getragen, grössere Instandhaltungen i.d.R. vom Besitzer der Immobilie. 
    • Üblicherweise wird zwischen einem ausschliesslichen und einem Mitnutzungsrecht unterschieden. Im zweiten Fall werden die Räume vom Berechtigten und vom Eigentümer gemeinsam genutzt. In der  Mischform werden bestimmte Räume wie die Garage gemeinsam genutzt und andere ausschliesslich von der berechtigten Person. 
  • Leibrente 
    • Die Immobilie wird veräussert und der Gegenwert in Form einer ersten Zahlung und monatlichen Zahlung bis zum Tode oder einer monatlichen Rente ausgezahlt. Ein Wohnrecht kann daran gekoppelt sein. Je nach Vertragspartner stehen mehrere Varianten zur Auszahlung, Verzinsung von Beträgen und dergleichen zum Gespräch. 
  • Langfristige Mietverträge
    • Einem Mieter wird das Recht zun Bewohnen einer Immobilie zugesichert. Eine Eintragung ins Grundbuch ist hierbei nicht vorgesehen.
    Seniorin schaut sicher in die Ferne
    Senioren ziehen Vorhang vors Fenster

    Nutzniessung

    • Die berechtigte Person (Nutzniesser) darf die Immobilie bewohnen und nutzen. Zudem darf Sie Erträge (bspw. durch Vermietung) durch das Haus oder die Wohnung erzielen. 
    • Die Immobilie bleibt in der Regel im Besitz des Eigentümers. Ein Grundbucheintrag zur Festschreibung von Nutzniesser und Eigentümer ist nötig. 
    • Die gewöhnlichen Kosten, wie Steuern oder Nebenkosten werden vom Nutzniesser getragen.

    PROFI-TIPP: Sowohl für die Formen des Wohnrechts als auch für die EIgenschaft der Nutzniesserschaft sollte ein Notar oder ein Anwalt mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt konsultiert werden. Bei Steuerfragen können SIe sich bspw. an das entsprechende Finanzamt wenden. 

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    Ihre Anforderungen, unser Auftrag

    Unsere Spezialisten von GOLDINGER Immobilien stehen Ihnen bei Fragen zu den Themen Verkauf der Immobilie oder Nutzungs-, sowie Finanzierungsmöglichkeiten gern zur Seite. Wir behandeln Ihre Wünsche und Vorstellungen selbstverständlich mit Professionalität, fachlichem Weitblick und mit dem nötigen Gespür für den regionalen Immobilienmarkt. 

    Altersgerechtes Wohnen ohne Hindernisse

    Eine altersgerechte Immobilie ist möglichst barrierearm oder ganz barrierefrei, verfügt über eine komfortable Ausstattung und einen guten Einbruchschutz. Auch ein gut ausgebautes Wohnumfeld mit Freunden und der Familie in der Nähe ist unerlässlich, um ein schönes und sorgenfreies Leben führen zu können. Da sich ein Grossteil unseres Lebens in den eigenen vier Wänden abspielt, wird es für Sie im Alter bedeutender denn je, dort einen gewissen Wohnkomfort zu geniessen. Also: weg mit den Barrieren und Stolperfallen!

    Paar sitzt auf Treppe

    Hindernisse aufspüren und Einsamkeit vermeiden

    Barrierefreiheit meint, dass Sie sich in einem Raum unabhängig von etwaigen Einschränkungen bewegen können. Eine Website im digtalen Raum sollte per Sprachfunktion von blinden Menschen genutzt werden können. Der öffentliche Raum einer Einkaufsstrasse sollte durch abfallende Bordsteine oder ebenerdige Fusswege durch Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Ihr Zuhause sollte Ihnen freien Zutritt geben, ohne physische Hindernisse Bewegungsfreiheit gewährleisten und es problemlos verlassen können - unabhängig von körperlichen Einschränkungen.

    Gehen Sie jetzt Ihren Tagesablauf durch und notieren Sie Ihre Wege und Tätigkeiten, die sicherlich auch im Alter zu Ihrem Alltag gehören werden. Was Sie jetzt schon stört oder erhöhte Aufmerksamkeit von Ihnen einfordert, kann im Alter zur Belastung oder zum Sicherheitsrisiko werden. Diese Auseinandersetzung mit möglichen Hürden oder der Einschränkung des eigenen Bewegungsradius fällt Menschen generell, nicht nur älteren, zumeist schwer. Dies kann verschiedene Gründe haben: der eigene Körper und Geist verändert sich naturgemäß, der Gedanke an Entlichkeit. Doch gerade die Beschäftigung und Vorbereitung mit dem Thema altersegerecht wohnen, ohne dass es ein Muss und eine drängende Pflicht ist, bietet Chancen für die eigene und die Entwicklung des Zuhause. Die Erhaltung der eigenen Autonomie und Bewegungsfreiheit, mit der Option auf Hilfe von anderen, ist ein zunehmend wichtiger werdendes Motiv für Bestager und Pensionäre. 

    Ihr soziales Umfeld wird es Ihnen ebenfalls danken. Denn durch die altersgerechte Anpassung ihrer Immobilie bewahren Sie sich die Autonomie und Hilfe und Unterstützung wird im Bedarfsfall vereinfacht. Besucher fühlen sich zudem sicherer in ihrem Zuhause. 

    Im Folgenden haben wir einige Punkte aufgeführt, die Sie bei einer Prüfung einbeziehen könnten. Die komplette Checkliste finden Sie im PDF-Ratgeber zum Thema. Die Download-Option befindet sich am Ende der Seite.

    Bauliche massnhamen

    • Ist das Haus auch bei Bewegungseinschränkungen ungehindert zugänglich?
    • Lassen sich wichtige funktionale Räume wie das Schlafzimmer ggf. ins Erdgeschoss verlegen?
    • Haben Bad, Flur und Küche Bewegungsflächen von mind. 120 cm x 120 cm?
    • Ist die Immobilie ohne Stufen und Schwellen begehbar?
    • Sind die Türen mindestens 80 bis 90 cm breit und so mit Rollstuhl und Rollator befahrbar?

    massnahmen an einrichtungsgegenständen

    • Hat die Treppe genug Platz für einen Treppenlift oder eine Treppenraupe?
    • Sind die Fenster leicht zugänglich und komfortabel zu nutzen?
    • Können Waschmaschine, Trockner oder Vorräte im Erdgeschoss untergebracht werden?
    • Gibt es Haltegriffe an WC, Dusche und Badewanne bzw. sind die Wände dafür stabil genug?
    • Ist das Bett von drei Seiten zugänglich, falls Pflege nötig wird?

    wichtige sicherheitsaspekte

    Mit dem Alter ändert sich das Gefühl der Sicherheit. Nicht selten leiden Senioren im grossen, leer gewordenen Haus unter Einsamkeit. Hinzu kommt, dass oft auch das Thema Einbruchschutz über die Jahre vernachlässigt wurde.
    Was, wenn jedes Geräusch im Garten, im Keller oder im Estrich Ängste schürt?
    Das Nachrüsten von Fenstern und Schlössern oder das Installieren von Sicherheitssystemen oder einer Alarmanlage kann sehr hilfreich sein, um vergleichsweise sichere Wohnverhältnisse zu schaffen. Automatische Tür- und Rollladensysteme, videoüberwachte Eingänge und Notrufeinrichtungen sorgen für ein gutes Mass an Sicherheit und Komfort. Einbruchschutz setzt sich aus vielen Komponenten zusammen und muss sich sinnvoll ergänzen. Informationen und Tipps finden Sie beispielsweise in Form von Broschüren der Polizei oder online beispielsweise auf der Website der Schweizerischen
    Kriminalprävention.

    Rollstuhlfahrer
    Seniorenrunde

    Soziales Umfeld und die umzugsfrage

    Einen alten Baum verpflanzt man nicht. Oft genug ist das soziale Umfeld älterer Menschen in geografischer Nähe: die Nachbarn, der Schulfreund im Ort, die Familie im Nachbarort. Die Restaurants, die Ärzte und die Sportkumpels: Alles bekannt und geliebt. Eine solche Situation ist komfortabel, solange alle anderen Bedürfnisse ohne grosse Einschränkungen gestillt werden können. Daher entscheiden sich ältere Menschen oftmals dazu, in eine barrierefreie Wohnung in der Stadt zu ziehen. Die Gründe sind einfach: Dort freuen sie sich über ihren Balkon oder den kleinen, pflegeleichten Garten. Ärzte, Coiffeure, Einkaufsmöglichkeiten, Parks und Freizeitmöglichkeiten sind zu Fuss erreichbar. Und wenn das Alter doch seine unschönen Seiten zeigt, kann man auf ein engmaschiges und schnell arbeitendes Versorgungsnetz zurückgreifen.

    Wünsche und Bedürfnisse der Menschen sind individuell verschieden. Ein Naturmensch wird im Alter meist kein Stadtmensch mehr – und umgekehrt. Bestimmte Bedürfnisse teilen aber Menschen jeden Alters und in jeder Wohnlage: so etwa den Wunsch, am öffentlichen Leben teilzuhaben.
    Für Familien ist eine gute Infrastruktur sehr attraktiv, für Senioren ist sie jedoch lebenswichtig. Ob Hausnotruf, ehrenamtliche Helfer, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten oder soziale Kontakte – all diese Dinge vor Ort zu haben, ist ein Stück Lebensqualität. Sie schützen vor Vereinsamung und können im Fall der Fälle Leben retten. Diese Faktoren verdienen es, von Ihnen sehr hoch gewichtet zu werden.

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    Ihre Anforderungen, unser Auftrag

    Sollten Sie bei der Auseinandersetzung mit dem Thema altersgerechte Immobilie einen erfahrenen Partner mit tiefgreifenden Kenntnissen des regionalen Marktes benötigen, stehen wir von GOLDINGER Immobilien Ihnen gern zur Seite. Scheuen Sie sich nicht für ein so wichtiges Thema Unterstützung zu suchen. Wir arbeiten diskret und behandeln Ihr Anliegen vertraulich. 

    Wohnraum: Umbauen oder umnutzen?

    Was nicht passt, wird passend gemacht – ob Sie Ihre Immobilie an Ihre künftigen Bedürfnisse anpassen möchten oder ganz neue Pläne für Ihre wohnliche Zukunft entwickeln. In punkto Barrierefreiheit haben Sie bereits gelesen, dass es bei einem seniorengerechten Wohnraum nicht nur auf die inneren schwellenlosen «Werte», sondern auch auf die des Aussenbereichs ankommt. Bei manchen Häusern oder Wohnungen müssen vielleicht nur Türen verbreitert und Bäder, WCs und die Küche angepasst werden. Es können aber auch umfassende bauliche Veränderungen sinnvoll sein.  Unser Ratgeber «Immobilien sanieren» bietet Ihnen einen Überblick über wichtige Aspekte, die bei Umbau und Sanierung beachtet werden müssen.

    Umgang mit Denkmalschutzimmobilien

    Bei historischen, denkmalgeschützten Immobilien stehen einerseits die Wünsche der Bewohner, Wohnkomfort und Sicherheit zu erhöhen. Andererseits gibt es allfällige Auflagen des Denkmalschutzes. Grundsätzlich kann auch ein unter Denkmalschutz stehendes Haus umgebaut, saniert oder renoviert werden. Um aber Probleme mit dem Denkmalschutz zu vermeiden, sollten alle geplanten Arbeiten frühzeitig mit der kantonalen Denkmalpflege abgestimmt werden. 

    Hierbei sollten Sie darauf achten, dass die Zustimmung zu baulichen Veränderungen unter Umständen eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann. Zudem ist die Beantragung von Genehmigungen mit zeitlichem Aufwand verbunden. Diese Zeiten und Fristen sollten Sie einplanen, um möglichst reibungslos voranzukommen. 

    Technische Helfer für den Alltag

    Immer mehr digitale Helfer erobern unseren Alltag. Eine Kombination ausgeklügelter technischer Lösungen macht das Zuhause älterer Menschen zum intelligenten Smart Home – ob es der Hausnotruf ist, die Türklingel, die gut sichtbare Lichtsignale sendet, oder die Herdüberwachung.
    Es gibt heute sogar Böden, die Stürze des Bewohners melden, und auch Fenster- und Türenmelder, die die Angehörigen oder den sozialen Dienst darüber benachrichtigen, dass der Bewohner das Haus verlassen hat. Es lohnt sich, sich mit diesen neuen Alltagshilfen auseinanderzusetzen. Sie helfen älteren Menschen, ein selbstbestimmtes Leben zuhause zu ermöglichen. Viele dieser Massnahmen finden Sie unter dem Stichwort «Ambient Assisted Living», oder kurz: AAL.

    Älteres Paar renoviert

    Senioren von heute heissen nicht umsonst «Best Ager». Sie reisen viel, halten sich fit und führen noch im hohen Alter ein selbstbestimmtes Leben. Das Lebensglück im Alter hängt auch in hohem Mass vom Komfort und von der Sicherheit ab, die das eigene Zuhause bietet. Barrierefreiheit und eine gute Infrastruktur sind dafür entscheidende Faktoren. Sei es die bauliche Anpassung Ihrer Immobilie zum seniorengerchten Eigenheim oder ein anderes Wohnmodell als bisher: Gerne geben wir Ihnen in diesem Ratgeber wertvolle Tipps, um Ihre wohnliche Zukunft optimal zu gestalten.

    Kontakt aufnehmen

    Ihre Anforderungen, unser Auftrag

    Unsere Spezialisten von GOLDINGER Immobilien stehen Ihnen bei Fragen zu den Themen Verkauf der Immobilie oder Nutzungs-, sowie Finanzierungsmöglichkeiten gern zur Seite. Wir behandeln Ihre Wünsche und Vorstellungen selbstverständlich mit Professionalität, fachlichem Weitblick und mit dem nötigen Gespür für den regionalen Immobilienmarkt. 

    Titelbild von Ratgeber zu "Wohnen im Alter".

    Das Lebensglück im Alter hängt auch in hohem Mass vom Komfort und von der Sicherheit ab, die das eigene Zuhause bietet. Barrierefreiheit und eine gute Infrastruktur sind dafür entscheidende Faktoren.

    In diesem Ratgeber erfahren Sie: 

    • Wie Sie Ihre Immobilie barrierefrei gestalten können
    • Welche Massnahmen Sie selbst umsetzen können
    • Wann Sie fachkundige Beratung hinzuziehen sollten
    • Welche Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können.

    Häufige Fragen

    Von der 10 Jahresfrist ist die Rede, wenn es um einen Vermögensverzicht, bspw. durch Schenkung geht. Anders als in Deutschland bspw. gibt es in der Schweiz allerdings keinen zeitbegrenzten Vermögensverzicht. Im Falle einer Immobili, die an die Kinder überschrieben wird, wird der Vermögenswert auch nach 10 Jahren weiterhin den überschreibenden Eltern angerechnet. In den meisten Fällen ist eine Überschreibung positiv, bspw. durch den gewährten Freibetrag von 10000 CHF, der durch die Immobilie zur Verfügung steht. Die wesentliche negative Wirkung tritt erst ein, wenn durch die überschreibende/schenkende Partei, also die Eltern im Beispiel, stärkere Kosten durch Pflege anfallen. In diesen Fällen stehen den Eltern in der Schweiz staatliche Ersatzleistungen zu. Bei der Prüfung, ob dei Leistungsgewährung berechtigt wäre, wird insbesondere das Vermögen betrachtet. Schenkungen wie das Elternhaus bspw. können angerechnet werden. 

    Das Wohnrecht spielt insorfern eine Rolle, als dass die Eltern weiter in der Immobilie Leben könnten - mit Grundbucheintrag. Wenn die Immobilie nun veräussert oder zumindest zu teilweise zu Geld gemacht werden muss, ist die Immobilie durch da Wohnrecht zum einen weniger Wert. Im anderen Fall kann das Wohnrecht durch den Verkauf gefährdet sein.

    Ja, ein eingeräumtes Wohnrecht kann sich negativ auf den Verkehrswert und damit den Wert der Immobilie auswirken. Denn für potenzielle Käufer ist die Nutzbarkeit einer Immobilie ein wichtiger Faktor. Das Wohnrecht kann aus bestimmten Gründen zwar vorzeitig erlöschen, allerdings gilt es in der Regel bis zum Versterben der begündtigten Person. Zudem können die Aufteilung der Kosten für die Immobilie zwischen Begünstigten und Eigentümer, sowie der Umstand, dass der Begünstigte keine Einkünfte erzielen darf, negativ wirken. Um diese Hürde zu senken, kann eine Nutzniessung als Alternative vereinbart werden. 

    Das Wohnrecht zeichnet sich dadurch aus, dass der Begünstigte eine Immobilie oder auch einen Teil davon gemeinsam mit de Eigentümer nutzt. Im Gegensatz dazu steht dem Begünstigten des Wohnungsrechts die Alleinnutzung der Immobilie zu. 

    Dei Berechnung der Leibrente ist immer auf individueller Basis, weshalb Sie sich an einen Berater zu Finanzierungsfragen wenden sollten. Es kann allerdings festgehalten werden, dass:

    • der Immobilienwert,
      • Hier bietet sich die Erstellung einer Wertschätzung und im Weiteren einer Immobilienbewertung an. Über diese Tools bekommen Sie einen markt- und situationsgerechten Verkaufswert für die Immoiblie. 
    • die Höhe der Auszahlungen und 
      • Zwei Modelle können unterschieden werden. Bei der selteneren freien Leibrente wird der Immobilienwert in eine Rente gewandelt und die Immobilie ist verfügbar für den Eigentümer. Im anderen Fall, der bewohnten Leibrente, wird zumeist eine erste Auszahlung und im Anschluss eine monatliche Rente vereinbart, wobei ein Wohnrecht besteht. 
    • das eigene Alter wichtig sind. 
      • Unter Einbeziehung aller Kostenfaktoren werden alle Auszahlungen so kalkuliert, dass die Auzahlungen mit dem Lebensende auslaufen. Zu beachten ist hier, dass der Immobilienwert dabei insbesondere auf die mögliche Dauer des Lebensabends anzusetzen ist. 

     

    Ja, das ist in allen Fällen möglich. Sollten Sie der Eigentümer der Immobilie sein und verkaufen, können Sie sich ein Recht zur Nutzniessung einräumen. Da in diesem Modell auch Erträge als Begünstigter erzielt werden können, sind die Hürden im Vergleich zu einem Wohnrecht nicht so hoch. Trotzdem sollten Sie mit einer möglichen Wertminderung der Immobilie beim Verkauf rechnen.