Sanierung einer Immobilie: UNSER RATGEBER
SCHÖNER WOHNEN UND NACHHALTIG DEN WERT STEIGERN.
Wenn es um die Sanierung einer Immobilie geht, sehen die meisten Liegenschaftsbesitzer den Berg an Arbeit, den Zeitaufwand und die Kosten als grosse Hürde. Diese Faktoren wirken im ersten Moment abschreckend. Doch am Ende zahlt sich dieser Aufwand aus – für Sie und für Ihre Immobilie.
Durch die Modernisierung der energetischen Standards, die eine Sanierung mit sich bringt, profitiert nicht nur die Umwelt, sondern auf lange Sicht auch Sie als Besitzer. Denn ein sparsamer Verbrauch wirkt sich sofort positiv auf die Betriebskosten der Immobilie aus.
Da die Infrastruktur stetig wächst und optimiert wird, haben Neubauten gegen Bestandsimmobilien häufig die Nase vorn. Doch mit Sanierungen können auch Immobilien im Bestand, die manchmal Schwachstellen aufweisen, deutlich an Attraktivität gegenüber Neubauten aufholen.
Sanierungen lohnen sich auch bei leerstehenden Werkstätten oder Lagerräumen, sie ermöglichen einmalige Konzepte für neuen Wohnraum. Gerade historische Gebäude oder Liegenschaften mit speziellen architektonischen Eigenschaften bieten durch eine Sanierung völlig neue Möglichkeiten. Die Erneuerung steigert deren Wert nachhaltig und macht sie besonders für bestimmte Berufsgruppen interessant, die Besuch in repräsentativen Räumen empfangen möchten. Von einer durchdachten Vorbereitung bis hin zu Ihren Rechten und Pflichten im Zuge einer Sanierung: Dieser Ratgeber leitet Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Phasen der Immobiliensanierung.
Verkauf Ihrer Immobilie

GOLDINGER Immobilien unterstützt Sie beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung. Über unsere Services stellen wir die Ergebnisse Ihrer Sanierung, Modernisierung oder Renovation attraktiv in Szene. Die Realisierung der angestrebten Wertsteigerung der Immobilie bei einem Verkauf wird so greifbarer. Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung in der Region Ostschweiz und der Immobilienbranche. Nehmen Sie gleich Kontakt auf.
Vorbereitung auf die Sanierung

Aktuelle Pläne der Immobilie
Gehen Sie Raum für Raum durch. Erstellen Sie einen Gebäudeplan oder aktualisieren Sie ihn gegebenenfalls. Zu den relevanten Inforamtionen baulichen Informationen einer Immobilie gehören:
- Raumaufteilung, Türen, Zimmerhöhen, Wandlängen und -stärken, Fenster, Treppen.
Diese grundlegenden Informationen sind für Sie als Bauherr oder auch für die Zusammenarbeit mit einem Architekten von grosser Bedeutung. Es gilt, das Potenzial der Liegenschaft und die räumlichen Möglichkeiten auszuloten. Einwandfreie Planunterlagen und eine gute Zustandsanalyse sind sehr viel wert – etwa für das Einholen einer Baubewilligung oder beim Vergleich von Offerten für Umbauarbeiten.
Analyse der Bausubstanz
Sollten Sie in Bezug auf die Bausubstanz in Zweifel sein, weil das Haus bspw. sehr altes Fachwerk aufweist ist die Prüfung der Bausubstanz angeraten. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass sich bereits getätigte Investitionen in eine Instandsetzung als hohe Verluste herausstellen.
Gerade für die Statik und Standfestigkeit Ihrer Immobilie sollten Sie einen Experten hinzuziehen, der Sie mit professionellem Messwerkzeug bei der Analyse unterstützt, denn nicht immer haben Immobilienbesitzer ein ausgereiftes Wissen über Statik, Bausubstanzen oder die einst verwendeten Baustoffe. Gerade Elemente, die zur Statik des Gebäudes beitragen oder die Immobilie vor Witterung schützen, sollten bei der Analyse genauestens begutachtet werden. Erfahrungsgemäss sind es nämlich genau diese Elemente, die eine Sanierung sinn- und wertvoll machen.


Die energetischen Möglichkeiten für die Sanierung
Wichtig für die Berechnung der Energieeffizienz ist die sogenannte Energiekennzahl. Diese sagt aus, wie viel Energie auf einem beheizten Quadratmeter verbraucht wurde. Sogar mit dem Taschenrechner ist diese Formel kinderleicht lösbar:
Ermitteln Sie aus den jährlichen Abrechnungen den Verbrauch in Kilowattstunden für Heizung und Warmwasser. Wenn Sie diese Summe dann durch die Fläche der beheizbaren Räume teilen, erhalten Sie die Energiekennzahl.
Doch was fangen Sie mit diesem Wert nun an? Gemäss allgemeinen Erfahrungen bewegen sich umfassend sanierte Immobilien heutzutage beim jährlichen Gebäudeenergieverbrauch in einem Bereich von 60 bis 100 kwh/m². Anhand dieser Information haben Sie einen ersten Eindruck, ob eventuelle Massnahmen sinnvoll und notwendig sind.
Wenn Ihr Wert weit über 100 kwh/m² liegt, sollten Sie über den Einsatz eines Energieberaters nachdenken. Dieser berät Sie nicht nur dabei, wo sich die Sanierung besonders lohnt, sondern stellt Ihnen auch den offiziellen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) aus. Diesem können Sie entnehmen, wie Ihre Immobilie im Vergleich zu ähnlichen Objekten abschneidet. Ein GEAK plus zeigt zusätzlich Varianten mit den entsprechenden Kosten auf. Mit diesen Informationen haben Sie nun die Grundlage für weitere Schritte geschaffen und können sowohl die Kosten als auch den Zeitaufwand gut einschätzen.
Online-Wertschätzung erhalten

GOLDINGER Immobilien bietet Ihnen mit der Online-Wertschätzung eine unkomplizierte Möglichkeit, den Wert Ihres Objekts zu beschreiben und einzugrenzen. Machen Sie sich unsere Kompetenz, jahrzehntelange Erfahrung und ausgezeichnete Kenntnis des regionalen Marktes zu nutze. Füllen Sie unsere Bewertungsstrecke aus und profitieren von unseren Dienstleistungen und Angeboten.
Vom Plan zur Umsetzung - Sanieren mit Köpfchen
Die Rahmenbedingungen sind geschaffen, jetzt folgt der nächste Schritt: die Planung. Ersparen Sie sich mit einer gründlichen Vorbereitung Ärger und versteckte Kosten während der Sanierung. Prüfen Sie vor allem rechtliche und technische Umstände, damit Sie
nicht von unerwarteten Ereignissen überrascht werden.

Sanierung mit Weitblick - Ihre Vision in der Umsetzung
Kein Objekt ist wie das andere. Jede Immobilie hat ihren eigenen Charme, einen eigenen Stil und auch einzigartige Möglichkeiten zur Sanierung. Werden Sie sich darüber im Klaren, wie Ihre Immobilie in Zukunft genau aussehen soll. Je detaillierter Sie dies ausarbeiten, desto besser ist am Ende das Ergebnis.
Wer aber jetzt von seinen grossen Träumen ganz verschlungen wird, läuft Gefahr, gewisse Aspekte aus den Augen zu verlieren. Denn sowohl auf rechtlicher Seite als auch in Bezug auf die Realisierbarkeit werden Ihnen irgendwann Grenzen gesetzt. Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig informieren, welche Massnahmen bei Ihrer Liegenschaft möglich sind und auf welche Besonderheiten Sie achten müssen. Denn aus all diese Informationen richten den Fokus auf die Zielstellungen, die Sie in ihrer Immoblie erreichen möchten.
Die Zielstellung für die Sanierung
Der Verkauf Ihrer Immobilie steht noch in weiter Ferne? Kein Grund bei der Sanierung die Wertsteigerung zu vernachlässigen! Jedes Planungsziel, besonders wenn energetische Massnahmen getroffen werden, bedeutet gleichzeitig eine Wertsteigerung der Immobilie. Und diese Sanierungsmassnahmen können später bei der Kaufentscheidung eines Interessenten das Zünglein an der Waage sein und ein Argument für den Kauf bedeuten. Sprechen Sie vor Beginn der Sanierung mit einem Architekten oder Immobilienmakler, um vielleicht auch neue Trends zu erkennen und somit umfassend und vorausschauend planen zu können.
Um Ihre Immobilie auf einen Verkauf viorzubereiten, sie auf den technisch neuesten Stand zu bringen oder wohnlicher zu machen stehen eine Vielzahl von Optionen für die Sanierung zur Auswahl. Wesentlich ist der gesetzte Schwerpunkt. Denn Massnahmen der energetischen Sanierung sind meist auf einen längeren Horizont ausgelegt und stehen kosmetischen Arbeiten möglicherweise vor.
Zu den Massnahmen der energetischen Sanierung gehören
- Dacherneuerung und - dämmung, Austausch der Fenster oder Fassadendämmung,
während kosmetische Massnahmen
- die Erneuerung des Putz, das Streichen der Fassade oder die Erneuerung des Trockenbaus umfassen.
In Fälle von Maßnahmen, die Sie nicht selbstständig durchführen und somit Handwerker beauftragen ist es wichtig, Angebote einzuholen. Zudem sollten Sie eine realistische Kalkulation aller Materialien erstellen. So wirken Sie maßgeblich auf die gesicherte Umsetzung der Maßnahmen hin.

Verkauf Ihrer Immobilie

GOLDINGER Immobilien unterstützt Sie beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung. Über unsere Services stellen wir die Ergebnisse Ihrer Sanierung, Modernisierung oder Renovation attraktiv in Szene. Die Realisierung der angestrebten Wertsteigerung der Immobilie bei einem Verkauf wird so greifbarer. Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung in der Region Ostschweiz und der Immobilienbranche. Nehmen Sie gleich Kontakt auf.
Sanierung und Umbau: Behörden, Gesetze, Genehmigung
Braucht es eine Genehmigung, wenn man die Heizung ersetzt oder die Fassade saniert?
Aufgrund der Vielzahl von Brandschutzvorschriften, Bau-, Umwelt- und Energiegesetzen gilt grundsätzlich: Fast alle Bauten und Umbauten müssen bewilligt werden. Oft werden die administrativen Pflichten bei der Sanierung unterschätzt. Der Zeitplan für ein Bauvorhaben kann dadurch massgeblich gefährdet werden. Denn Themen wie Bau- und Zonenordnungen, Brandschutzvorschriften, Grenzabständen und dergleichen müssen regelmässig vor Umsetzung bewilligt sein. Im Zweifelsfall gilt daher: Gehen Sie davon aus, dass bauliche Massnahmen vorgängig beim zuständigen Bauamt bzw. bei der Gemeinde gemeldet oder bewilligt werden müssen.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Selbst ein kleiner Anbau oder ein überdachter Wintergarten unterliegen in aller Regel dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Ob es
einer Bewilligung bedarf oder nicht, hängt von der Grösse, Höhe, Breite sowie einer allfälligen
Überdachung ab. Eine ordentliche Baubewilligung ist vor allem dann verlangt, wenn der Bau oder Anbau beheizt und dauernd genutzt respektive bewohnt wird. Ob Sie selbst Bau- und Umbauarbeiten durchführen oder einen Dritten damit beauftragen, spielt keine Rolle.
Denken Sie daran, wenn Sie in Ihrer Freizeit gerne Veränderungen und Sanierungen an Ihrem Eigenheim vornehmen: «Do it yourself» ist zwar gross im Trend – doch bevor Sie mit Hammer und Bohrmaschine ans Werk gehen, sollten Sie sich genauer mit dem Thema Baubewilligung auseinandersetzen.
Grundsätzlich gilt auch: Energetische Sanierungen an Gebäuden unterliegen in praktisch allen Fällen dem Bewilligungsverfahren. Wollen Sie also zum Beispiel die Wärmedämmung verbessern oder eine Wärmepumpe installieren lassen, ist vorgängig die Gemeinde bzw. die zuständige Behörde zu kontaktieren. Nebst vielem anderen sind auch
- Ausnützungsziffern, Gebäudehöhen, Grenzabstände, Denkmal- oder Ortsbildschutz sowie vordefinierte Nutzungen oder
- Umwelt- und Lärmschutz oder auch die Luftreinhalteverordnung für Heizanlagen zu beachten.
Weiter müssen Sie davon ausgehen, dass alle
- grösseren Eingriffe und insbesondere Änderungen der Nutzung behördlich geprüft und bewilligt werden
müssen. So ist der Badezimmer- oder Küchenumbau meist nicht bewilligungspflichtig. Eine Baubewilligung braucht es aber, wenn Sie
- zum Beispiel Grundrisse verändern,
- einen Nebenraum zu einem beheizten Wohnraum machen
- oder wenn Sie eine Wohnnutzung in eine gewerbliche Nutzung umwandeln wollen.
Weiter sollten Sie beachten, dass je nach Kanton, Gemeinde oder Stadt separate Rahmenbedingungen und Spielregeln gelten. Das gilt übrigens ganz besonders auch für Standorte ausserhalb der Bauzone: Weil durch Bauten das Landschaftsbild oder die zulässige Nutzung tangiert sein könnten, sind ausserhalb der Bauzone nicht einmal Kleinbauten bewilligungsfrei möglich.

Je nach Einzelfall und Projekt sind also verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten. Will der Bauherr ein Objekt in einer Zone unter dem Titel «Ortsbildschutz» erweitern und ausbauen, sind die Gestaltungsmöglichkeiten und denkbare Dachformen meist vorgegeben. So gilt bei Altbauten in Dorf- und Ortszentren oder historischen Quartieren öfters der Grundsatz, dass kein Eingriff in das äussere Erscheinungsbild möglich ist. Schon allein der nachträgliche Einbau von Dachfenstern oder Lukarnen ist dann möglicherweise eingeschränkt. Im Sinne einer ersten Auslegeordnung ist auch zu klären, ob es sich um ein Schutzobjekt handelt. Dabei sind noch unterschiedliche Kategorien zu berücksichtigen, die je nach Einzelfall und je nach Ort oder Stadt unterschiedlich heissen (Inventar schützenswerter Bauten, inventarisierte Objekte, Denkmalobjekte etc.).
Baumängel bei der Sanierung: Was sagt das Gesetz?
Die Prüfung und Abnahme der Arbeiten sind zuerst zu prüfen, um entscheiden zu können, ob alles einwandfrei ausgeführt ist oder ob es einer Nachbesserung bedarf. Denn werden bei der Bauabnahme offenkundige Mängel (so genannte Sichtmängel) nicht gerügt, so gelten sie nach Obligationenrecht (OR) als genehmigt. Die meisten Fachleute empfehlen, Mängel schriftlich zu beanstanden. Der Klarheit und Beweisbarkeit wegen ist diese Form einer bloss mündlichen Reklamation bzw. Mängelrüge vorzuziehen. Je nach Fall und Verjährungsfrist muss man beweisen können, dass ein Mangel sofort nach dessen Entdeckung gerügt worden ist. Die Rechte und Lösungsansätze bei Mängeln sind unterschiedlich. Häufig einigen sich der Bauherr und der Auftragnehmer, dass der Unternehmer die Arbeit unentgeltlich nachbessert. Dabei ist zwischen Sichtmängeln und verdeckten Mängeln zu unterscheiden.
Sichtmängel sind solche, die bei normaler Prüfung und Sorgfalt ohne weiteres erkennbar sind, so zum Beispiel:
- sichtbare Risse in Wänden, Verputz oder in Holzelementen oder auch
- eine Türe oder ein Fenster, die nicht richtig schliessen,
gelten als offensichtlicher Mangel.
Nicht offensichtliche Mängel («verdeckte Mängel») können nach dem Gesetz noch bis fünf Jahre nach der Übergabe gerügt werden. Es gilt also eine 5-jährige Garantiefrist, sofern diese verdeckten Mängel sofort gemeldet werden. Für Haushalts- und Elektrogeräte, die nicht im engeren Sinn zum Bau gehören, gilt nach dem Gesetz eine zweijährige Garantiefrist. Eine besondere Bestimmung findet bei absichtlich verschwiegenen Mängeln Anwendung: Diese können bis zu zehn Jahre nach der Übergabe gerügt werden.
Bauabnahme - Tipps für die Praxis
1. Im Voraus: Am besten nehmen Sie schon vor der Fertigstellung einen Augenschein auf der Baustelle. Vergewissern Sie sich, dass die Arbeiten einwandfrei und pünktlich ausgeführt werden.
2. Übergabe: Prüfen Sie das fertiggestellte Werk bei guten Lichtverhältnissen und erst nach der Baureinigung.
3. Faktor Zeit: Überstürzen Sie nichts! Natürlich können Sie nicht noch die hinterletzte Kittfuge unter die Lupe nehmen. Aber planen Sie zwei bis drei Stunden ein.
4. Sonderwünsche: Entsprechen alle Details den Bauplänen und Ihren individuellen Sonderwünschen?
5. Innen und aussen: Checken Sie auch die technischen Installationen, die Haushaltsgeräte, Elektroanschlüsse, Verkabelungen, Storen, Fenster, Türen, Steckdosen, Schlösser, Lüftungen, etc.
6. Immer schriftlich: Mängel sind immer schriftlich festzuhalten und zu rügen (entweder im Abnahmeprotokoll oder mit eingeschriebenem Brief). Setzen Sie dem betreffenden Handwerker oder Unternehmer eine Frist, bis wann der Mangel zu beheben ist.
7. Zweijahresabnahme: Vereinbaren Sie nach ca. 1¾ Jahren unbedingt einen Termin für die 2-Jahresabnahme, damit nicht Sie allfällige Reparaturen und Folgeschäden bezahlen müssen.

Verwirklichen Sie Ihre Träume und gestalten Sie Ihre Immobilie so, wie Sie es schon immer wollten. Gerade ältere Liegenschaften gewinnen mit einer umfassenden Sanie- rung enorm an Attraktivität und Qualität. Nutzen Sie dieses Potenzial – für Ihre Immobilie und deren Wert.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
- Was Sie bei einer Sanierung beachten müssen
- Welche rechtlichen Fragen auf Sie zukommen
- Wie Sie sich optimal auf Umbau- und Sanierungsarbeiten vorbereiten können
Häufige Fragen
Der wesentliche Unterscheid zweschen Sanierung und Umbau besteht darin, dass bei Sanierrungsmassnahmen die bestehende Immobilie mit seiner Struktur erhalten, aufgewertet oder repariert werden soll. Bei einem Umbau dagegen wird die Struktur, das Aussehen der Immobilie verändert. Im Folgenden einige Beispiele, die den Unterscheid vereutlichen sollen:
| Sanierung | Umbau |
|---|---|
| Beheben von Feuchtigkeitsschäden | Veränderung des Grundrisses |
| Erneuern von Fenstern | Erweiterung des Gebäudes durch Anbau |
| Restaurierung Steinbrüstung geschützter Balkon | Aufwerten der Inneneinrichtung (bspw. Küche) |
Zu beachten ist auch, dass im Gegensatz zu Sanierunsgarbeiten für Umbauten oft eine Baugenehmigung erforderlich ist. Sie sollten sich im Bedarfsfall mit dem enstprechenden Bauamt in Verbindung setzen, um Zusatzkosten oder Verzögerungen in der Umsetzung zu vermeiden. Zudem ist eine Sanierung meistens auf die Werterhaltung der Immobilie gerichtet und kann somit teilweise odre vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Ihr Finanzamt oder Steuerberater steht bei Fragen gern zur Verfügung.
Die Höhe des Budgets für eine Sanierung ist individuelle festzulegen. Zwei grundsätzliche Szenarien können allerdings unterschieden werden:
- Es handelt sich um eine neu gebaute oder bereits technisch aktualiserte Immobilie, bspw., Passivhaus
- oder es handelt sich um eine ältere Immobilie mit Sanierungsbedarf.
- Der zweite Fall kann durch den Umstand eines möglichen Denkmalschutzes ergänzt werden.
In jedem dieser Fälle kann von einer jährlichen Rückstellung von 1 - 1,5% des Gebäudewertes ausgegangen werden. Handelt es sich um eine morderne, technisch aktuelle Immobilie, ist von geringeren Erstausgaebn für Sanierungsarbeiten auszugehen. Bei älteren Gebäuden ist womöglich ein separates Sanierungsbudget beim Erwerb vorzusehen. Eine mögliche Vorgehensweise kann wie folgt aussehen:
- Prüfung des Zustands der Immobile vor dem, bzw. nach dem Kauf und Einfluss des Gebäudezustands auf den Kaufpreis ermitteln. Hier können bspw. Immobilienbewertungen, Gutachten, der Energieausweis, Begehungen durch Fachhandwerker und andere Mittel hilfreich sein.
- Sanierungsbedarf im Hinblick auf die Art der Sanierung aufteilen.
- Recherche zu möglichen Fördermitteln und zur steuerlichen Geltendmachung für bestimmte Massnahmen, sowie zu potenziellen Kreditgebern
- Notwendigkeit von Genehmigungen und ungefähren Zeitdauern erfragen.
- Einholen von Kostenvoranschlägen für die Umsetzung von Massnahmen durch Fachhandwerker.
- Gewichten und priorisieren der Sanierungsarbeiten, Schwerpunkte festlegen. Hier spielt die individuelle Kombination der Einflussfaktoren eine wichtige Rolle - Fenstertausch geht möglicherweise vor Badsanierung.
- Informationen zu möglichen Wartungs- und Instandhaltungsintervallen einholen.
- Entscheidung zum Anteil möglicher Eigenleistung oder auch Rohstoffbeschaffung.
- Sanierungsblöcke und Instandhaltungsarbeiten planen - Finanzierung, Verfügbarkeit Fachhandwerker, etc.
Die Reihenfolge einiger Punkte kann variieren, bzw. ist von Überschneidungen auszugehen. Hilfestellung erhalten Sie durch Informationen von Behörden oder auch Fachbetrieben, sowie fachbezogenen Internetquellen.
Bei der Abwägung zur Reihenfolge von Massnahmen spielen Faktore, wie die Laufzeit von Förderungen oder die Verfügbarkeit von Handwerkern eine wichtige Rolle. Abseits dieser Faktoren ist die persönliche Gewichtung von Arbeiten wichtig, endet jedoch an einigen Grenzen.
Höchste Priorität sollten Arbeiten einnehmen, die den Wert- und Substanzerhalt der Immobile gefährden. Dazu gehört bspw.:
- das undichte Dach, welches zu einem Wasserschaden durch Feuchtigkeit von oben führen kann,
- das rissige amuerwerk, das durch eindringende Feuchtigkeit und Frost weiter Schaden nehmen kann,
- die von Ameisen befallenenen Fachwerk-Balken
- eine beschädigte Gebäudehülle, die für aufsteigende Feuchtigkeit sorgt.
Gesundheitliche Aspekte sollten ebenfalls weit oben auf der Aufgabenliste stehen:
- Asbest oder auch Schimmelbefall.
Wichtig sind auch Bestandteile, die der Grundversorgung dienen:
- Elektroinstallationen, Rohrleitungen
Massnahmen der energetischen Sanierung werden zunehmend wichtig:
- Fenstaustausch, Dämmung, Heizung
Es gibt eine Reihe weiterer Arbeiten, die bis zur Steigerung des Wertes und des Komforts reichen. Wichtig ist eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema im Vorab, sodass Sie wichtige Massnahmen nicht übersehen oder rechtzeitig alle nötigen Anträge einreichen können.
Ja, ein Teil der Sanierungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist die Unterscheidung zweischen werterhaltenden und wertsteigernden Massnahman. Werterhaltende Massnahmen, wie die Reparatur des Dachs oder das Entfernen von Schimmel, bzw. Ungezieferbefall können steuerlich angerechnet werden. Arbeiten wie die Erneuerung des Badezimmers oder der Einbau einer neuen Küche sollen der Wertsteigerung dienen und können nicht geltend gemacht werden.
Für die Verrechnung von Kosten bei der Steuer kann aus zwei Verfahren jedes Jahr neu gewählt werden: Pauschal oder effektiv.
- Pauschal meint, dass bei Gebäuden älter als 10 Jahre 20% des Eigenmietwerst für Unterhaltskosten und 10% bei jüngeren Gebäuden abgezogen werden können. Belege sind nicht nötig.
- Effektiver Abzug meint, dass nur effektiv erbrachte Leistungen abgerechnet werden können. Alle Belege und Rechnungen müssen hier aufbewahrt und eingereicht werden. Dieses Verfahren bietet sich besonders an, wenn in einem Jahr sehr viele Arbeiten und kostenintensiver Arbeiten durchgeführt wurden.
Bitte erkundigen Sie sich bei den öffentlichen Stellen in Ihrem Kanton zu den genauen Regelungen.
In der Schweiz werden Fördermittel für Sanierungen sowohl auf staatlicher, auf kantonaler Ebene und von Enenrgieunternehmen gewährt. Es gibt eine Vielzahl kleinerer Programme, die sich verscheidene Zwecke unterstützen. Eine ausführliche Suche lohnt sich also, wenn Ihre Sanierungsmassnahmen gefördert werden können. Da grösste Projekt in der Schweiz ist mit Abstand das Gebäudeprogramm. Es soll Immobilienbesitzer dabei unterstützen Gebäude energiesparender zu machen und den CO2-Fussabdruck massgeblich zu verringern. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Maanahmen, die die Gebäudehülle oder auch das Heizsystem betreffen.
