Hypothekarischer Referenzzinssatz auf 1.5% erhöht

Erstmals seit 15 Jahren ist der hypothekarische Referenzzinssatz der Schweiz wieder gestiegen. Von 1,25 Prozent auf 1,5 Prozent. Welche Auswirkungen auf Mieter und Eigentümer hat diese Veränderung?


Vermieter haben das Recht, den Nettomietzins anzupassen wenn der Referenzzins angehoben wurde, die Teuerung gestiegen ist, die Unterhalts- und Betriebskosten angestiegen sind (sog. Allgemeine Kostensteigerung), wertvermehrende Investitionen getätigt wurden oder die Orts- und Quartierüblichkeit gestiegen ist. Dabei handelt es sich um die relative Methode, bei welcher die Mietzinsanpassung auf Basis des bereits bestehenden Mietverhältnisses erfolgt. Die Anpassung an den aktuellen Stand des Referenzzinsatzes beträgt bei einer Erhöhung von einem Viertel Prozent, aktuell von 1.25% auf 1.5%, jeweils 3% des Nettomietzinses.


Gut zu wissen für Eigentümer und Mieter:

Die Mietzinserhöhung muss auf einem amtlichen Formular (vom Kanton genehmigt) mitgeteilt werden und 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintreffen. Da die Erhöhungen aus Beweisgründen meistens eingeschrieben versendet werden, ist der Tag ausschlaggebend, an welchem der Mieter die Post abholt. Holt der Mieter den eingeschriebenen Brief nicht ab, zählt der letzte Tag der durch die Post definierten Frist (7 Tage) zur Abholung.

Ausblick:

Ökonomen erwarten, dass der hypothekarische Referenzzinssatz in der Schweiz weiter, und in absehbarer Zeit, auf 1.75 Prozent steigt. Die Entwicklung hängt von der Inflation und den Entscheidungen der Schweizerischen Nationalbank ab.

Sind Sie von dieser Änderung betroffen?

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