Kirchengebäude in der Ostschweiz: weltlicher Immobilientrend

Im aktuellen Artikel wird der Trend zu Kirchenimmobilien betrachtet. Neben der Religiösität und der langen Tradition sind die grossen Kirchen bedeutende Marktteilnehmer, weshalb der Trend zur Umnutzung und Veräusserung von Kirchengebäuden an Bedeutung gewinnt.

Kirchengebäude und deren Wert sind ein sehr weltlicher, wirtschaftlicher Ausdruck von Religion. Ein wichtiger Trend ist dazu die Verschiebung der Mitgliederzahlen der katholischen und evangelischen Kirchen – massgeblich in „westlichen“ und mitteleuropäischen Ländern. Dazu passend, eine Metapher: Die Kirche im Dorf lassen. Oder nicht? Denn jede Stadt war ein Dorf, der Fernseher hat keinen Lagerfeuer-Charakter mehr und die Kirche als Mittelpunkt der Gemeinschaft wird irrelevanter. So auch in der Schweiz. Immer wieder taucht der Immobilientrend in den Medien auf, ein Beispiel ist eine in 2025 durch die Heilsarmee übernommene Kirche in Amriswil. Im Thurgau gibt es seit 2024 eine „Immobilienanlaufstelle“, die sich mit Themen, wie Vermietung, Umnutzung, Profanierung, also religiöses Bauwerk zu weltlicher Immobilie wandeln oder den Verkauf von Objekten befasst. Denn Investitions- und Betriebskosten oder Strukturreformen sorgen ebenfalls für den Wandel bei Kirchenimmobilien. Ein weiteres Symptom für die Veränderung der Anlage- und Kapitalstruktur des Unternehmens Kirche ist die Zusammenlegung von Kirchengemeinden im Thurgau – mit geplanter Gebäudezusammenlegung.

NUTZUNG DER KIRCHENGEBÄUDE

Offiziell reagierte darauf die Bischofskonferenz mit einem Leitlinien-Papier zum Umgang mit Kirchen oder Pfarrgebäuden. Zentraler Aspekt ist, dass

  • in erster Stufe die Gebäude nach Möglichkeit im Besitz der Kirche bleiben,
  • im Weiteren soll die Nutzung durch andere Marktteilnehmer, bspw. in Vermietung, einem kirchlichen, karitativen Zweck oder der Gemeinschaft dienen,
  • sollte ein Gebäude doch verkauft werden müssen, ist eine Eintragung zu bestimmten Regelungen im Grundbuch möglich,
  • der vollständige Übergang in den freien Markt, soll weitestgehend verhindert werden,
  • und der finale Schritt, Abriss, ist nicht geplant.

Um zwei Dinge kommt man dabei nicht herum: das Wörtchen liturgisch und die Lage der Gebäude. Liturgisch meint, dass gewisse Gegenstände exklusiv zur gottesdienstlichen Nutzung vorgesehen sind. Soll Inventar in einer Versteigerung veräussert werden, sind solche Gegenstände in aller Regel tabu. Orgeln, Altäre oder Reliquien werden in einer anderen Kirche nach Möglichkeit wiederverwendet. Trotz dessen gibt es Einzelfälle, in denen eine Orgel übernommen werden durfte. Profitabel können Versteigerung dennoch sein, da Kirchen oftmals mit hochwertigen Materialien gebaut wurden. 
Stadt und Land: Das ist mit Lage gemeint. Bei Kirchen im ländlichen Raum geht es zumeist um eine Umnutzung, bei der der Besitz in Kirchenhand bleibt. Das liegt in erster Linie an der fehlenden Vision für dörfliche Kirchen. Denn die Abgelegenheit erhöht für bisher erschlossene Umnutzungs-Cases das Risiko-Potenzial bei Investitionen. Im urbanen Raum dagegen, finden spezialisierte

Kleine Kirche in der Ostschweiz

Immobilienmakler einfacher Investoren. Event- und Sport-Konzepte, wie Konzerte oder eine Boulderhalle, Hotels, Kulturzentren, Wohnungen, Tanzschulen, Geschäftsräume: Aufgrund der herausragenden Lage von Kirchen in der Mitte eines Viertels oder einer Stadt und der Exklusivität des Gebäudes ist eine Wiederbelebung wahrscheinlich.

Immobilientrend mit Fallstricken

Laut einer Studie der Uni Bern „Reusing Churches“ seien ca. 250 ältere, zumeist unter Denkmalschutz stehende Kirchen oder auch Pfarrhäuser umgenutzt oder entsprechend verzeichnet worden. Wichtig zu wissen ist, dass die Kirche im Allgemeinen eine Buchhaltung mit eingeschränkter Informations-Transparenz pflegt. Daher ist Genauigkeit, wenn es um weltliche Werte der Kirche geht, schwierig. Woran liegt das? Ein Beispiel: Die buchhalterische Praxis des Restbuchwerts von einem Schweizer Franken pro Memoria ist im Kanton Thurgau, und in anderen Ländern, gängige Praxis. Alte Kirchgebäude mit beendeter Abschreibung verbleiben also in den Büchern und in Statistiken. Für verschiedene Zwecke sind die Immobilien damit eindeutig definiert. Nur kann der eigentliche Wert der Immobilie ebenso schwerlich verschwinden, wie das Gebäude selbst. Ein gesicherter Aspekt der Dokumentation ist die Zuordnung der Objekte für Mischnutzung, Profan-Nutzung, Verkauf, Abriss oder als ungeklärt. 

Immobilientrend in der Ostschweiz?

Eher nicht, die Ostschweiz, bzw. die Schweiz weist im Allgemeinen die gleichen strukturellen Merkmale auf wie eine Vielzahl anderer Länder. Zu den ersten Märkten, auf denen Kirchen veräussert wurden, gehört die USA – wenig verwunderlich. In Europa haben die Niederlande recht früh die Entwicklung aufgegriffen und spezialisierte Makler hervorgebracht. Frankreich und der DACH-Raum ebenfalls, wobei die Regelung zur Veräusserung und die Zuordnung der Gebäude, bspw. zur Gemeinde, die Prozesse beeinflusst.