Träumen Sie als Drittstaatenangehörige von einer Immobilie in der Schweiz? Ob Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung – entdecken Sie attraktive Standorte, wichtige Genehmigungen und Tipps für den Immobilienkauf.Die Regelungen basieren auf dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41) handelt, mit Inkrafttreten 1985, letzte Revision 2023.
Immobilie kaufen in Kreuzlingen für Drittstaatenangehörige

Eine Immobilie kaufen in der Schweiz – davon träumen nicht nur die Schweizer. Viele Menschen, vor allem aus den Nachbarländern wie Deutschland, Italien und Frankreich, zieht es in die Schweiz. In Kantonen wie St. Gallen, in dem rund 35,9% der Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben, oder im Thurgau mit 39,7%, finden Drittstaatenangehörige attraktive Wohnmöglichkeiten. Ob traditionelles Fachwerkhaus auf dem Land oder modernes Zuhause in der Stadt – die Schweiz bietet eine einzigartige Kombination aus Naturverbundenheit und urbanem Lebensstil, die Ausländer begeistert.
Bevor Sie jedoch als Drittstaatenangehörige eine Immobilie kaufen und Ihren Traum in der Schweiz verwirklichen können, gibt es wichtige rechtliche Anforderungen zu beachten.
Immobilien kaufen mit Genehmigung
In der Schweiz wird der Erwerb von Immobilien durch Ausländer durch das sogenannte "Lex Koller"-Gesetz geregelt. Dieses Gesetz beschränkt den Kauf von Immobilien für Drittstaatenangehörige, insbesondere für Personen ausserhalb der EU/EFTA. So wird sichergestellt, dass der Immobilienmarkt in der Schweiz kontrolliert und ausgeglichen bleibt. Der Erwerb von Immobilien durch Personen aus dem Ausland wird reguliert, um Überhitzung oder spekulativen Handel zu vermeiden. Wenn Sie als Ausländer eine Immobilie kaufen möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine Genehmigung. Diese wird von den kantonalen Behörden ausgestellt, wenn nachgewiesen wird, dass es sich um einen dauerhaften Wohnsitz handelt oder eine Ausnahmegenehmigung für Ferien- oder Zweitwohnungen vorliegt. Jeder Kanton prüft Anträge individuell und entscheidet, ob eine Immobilie als Hauptwohnsitz oder Ferienimmobilie genutzt werden darf. Die Kantone haben also weitreichende Entscheidungskompetenzen, basierend auf der kantonalen Gesetzgebung und lokalen Marktbedingungen.

Wer benötigt eine Genehmigung?
Je nach Nationalität, Aufenthaltsbewilligung und Nutzungszweck gelten in der Schweiz unterschiedliche Regelungen, wenn Drittstaatenangehörige eine Immobilie kaufen möchten:
1. EU/EFTA-Angehörige mit Aufenthaltsstatus
Wenn Sie als EU/EFTA-Angehöriger eine Immobilie kaufen möchten, hängen die Bedingungen von Ihrem Aufenthaltsstatus in der Schweiz ab:
- Mit einer Niederlassungsbewilligung C dürfen Sie ohne Einschränkungen eine Immobilie kaufen, sei es eine Haupt- oder Zweitwohnung.
- Mit einer Aufenthaltsbewilligung B können Sie eine Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben, jedoch ist für Zweit- oder Ferienwohnungen eine Genehmigung erforderlich.
- Mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L ist ebenfalls der Kauf einer Hauptwohnung möglich, aber Zweit- und Ferienwohnungen sind genehmigungspflichtig
2. Drittstaatenangehörige
Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger eine Immobilie kaufen möchten, gelten strengere Bestimmungen:
- Mit einer Niederlassungsbewilligung C dürfen Sie eine Immobilie ohne Genehmigung erwerben, ähnlich wie EU/EFTA-Angehörige.
- Mit einer Aufenthaltsbewilligung B dürfen Sie eine Immobilie als Hauptwohnsitz kaufen, benötigen jedoch für den Erwerb von Ferien- oder Zweitwohnungen eine Genehmigung.
- Ohne Niederlassung in der Schweiz benötigen Drittstaatsangehörige fast immer eine Genehmigung, vor allem für Ferienwohnungen oder Investitionsimmobilien. Ohne Aufenthaltsbewilligung sind Zweitwohnungen stark regelmentiert.
3. Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz
Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz benötigen in der Regel eine Genehmigung, um eine Immobilie kaufen zu können - insbesondere bei Ferien- oder Zweitwohnungen. Eine Ausnahme bilden Grenzgänger (Personen, die in einem Nachbarland wie Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten), die unter bestimmten Bedingungen ohne Genehmigung eine Zweitwohnung in der Region ihres Arbeitsortes erwerben können.Erwähnt werden muss, dass das Zweitwohnen nproblemlos möglich, aber eine Vermietung mit der G-Bewilligung untersagt bleibt.
Goldingers Immobilientipps: Immobilie kaufen – Kostenvorteile in kleineren Orten nutzen
Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, sind kleinere Orte wie Thurgau oder St. Gallen eine ausgezeichnete Wahl, da sie oft günstigere Preise und weniger Konkurrenz als die grossen Städte bieten. Solche Standorte punkten nicht nur mit niedrigeren Kaufpreisen, sondern bieten häufig auch eine hohe Lebensqualität durch Nähe zur Natur und weniger hektischen Lebensrhythmus.
Entdecken Sie unsere Standorte und finden Sie genau die Immobilie, die zu Ihren Bedürfnissen passt – ob Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung, in der Stadt oder im Grünen.
Die Rolle kantonaler Regelungen
Kantonale Bestimmungen spielen eine entscheidende Rolle, wenn Sie als Ausländer eine Immobilie kaufen möchten. Obwohl das Bundesgesetz, das "Lex Koller", den Rahmen vorgibt, haben die Kantone die Möglichkeit, spezifische Regelungen zu erlassen und zusätzliche Beschränkungen oder Erleichterungen einzuführen. So können sie entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen der Erwerb von Ferienwohnungen, Apparthotel-Einheiten sowie sonstigem nicht selbstgenutzten Wohneigentum genehmigt wird. Zudem wird eine Baubewilligung benötigt, wenn Sie auf einer Liegeschaft neu bauen oder erweitern. Die jeweiligen kantonalen Behörden sind auch für die Prüfung und Erteilung der Genehmigungen zuständig.

Immobilie kaufen im Kanton Thurgau
Wie in den anderen Kantonen benötigten Sie im Kanton Thurgau eine Bewilligung, wenn Sie als Drittstaatenangehörige eine Immobilie kaufen möchten. Besonders die charmante Grenzstadt Kreuzlingen macht die Region dabei für deutsche Staatsangehörige besonders attraktiv. Direkt am Bodensee gelegen, bietet Kreuzlingen eine hohe Lebensqualität und verbindet Schweizer Standards mit einer idealen Nähe zu Deutschland. Durch die direkte Verbindung nach Konstanz lassen sich beide Städte wie eine Region erleben, mit grenzüberschreitenden Möglichkeiten zum Arbeiten, Einkaufen und Freizeitgestalten – ein attraktives Umfeld für Pendler und Neuansiedler gleichermassen. Je nach Wohnstatus und Nutzung – ob Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung – gibt es unterschiedliche Genehmigungsanforderungen, die auf den individuellen Bedarf zugeschnitten sind. Kreuzlingen gehört zum Kanton Thurgau, womit die kantonale Behörde – Departement Inneres und Volkswirtschaft TG – zuständig ist, falls eine Genehmigung erforderlich ist.
Mit Goldinger Immobilien Ihre Immobilie in der Schweiz finden

Nutzen Sie unsere umfassende Marktkenntnis, um Ihre perfekte Immobilie in der Schweiz zu finden. Wir begleiten Sie vom Beginn der Suche bis zum Kaufabschluss und machen den Kaufprozess einfach und transparent. Endecken Sie unsere aktuellen Angeboten in den Kantonen St. Gallen und Thurgau – vielleicht ist ihr zukünftiges Eigenheim bereits dabei.
Wenn Sie in Kreuzlingen eine Immobilie kaufen und diese als Hauptwohnsitz anmelden, verbinden Sie in idealer Weise Schweizer Lebensqualität mit der Nähe zu Deutschland. Kreuzlingen liegt direkt an der Grenze zu Konstanz, sodass Sie bequem in Deutschland einkaufen können, wo die Preise für viele Produkte niedriger sind. Zudem profitieren Sie von den kurzen Wegen zu Ihrer Familie und den kulturellen Angeboten beider Städte, während Sie die Stabilität und den hohen Standard der Schweiz als Wohnort geniessen - eine perfekte Mischung aus Heimatnähe und Lebensqualität. Dabei bedarf eine einer Bewilligung durch das Departement für Inneres und Volkswirtschaft, welches die Kaufgenehmigung erteilt:
Kontakt:
Rechtsdienst, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld
Tel.: +41 58 345 54 66
E-Mail: div@tg.ch
Wenn Sie in Kreuzlingen eine Immobilie kaufen und als Hauptwohnsitz nutzen möchten, benötigen Sie je nach Situation eine Aufenthaltsgenehmigung:
Mit Erwerbstätigkeit: Als EU/EFTA-Bürger mit einem Arbeitsvertrag in der Schweiz können Sie eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen.
Ohne Erwerbstätigkeit: Für deutsche Staatsangehörige gibt es verschiedene Szenarien für eine Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit im Kanton Thurgau:
Rentner oder Erwerbstätige im Ausland: Eine Bewilligung wird erteilt, wenn ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung vorhanden sind.
Studierende: Finanzielle Eigenmittel sind erforderlich. Studierende an der Uni oder Hochschule Konstanz geniessen dieselben aufenthaltsrechtlichen Bedingungen wie in der Schweiz.
Stellensuche: EU/EFTA-Bürger dürfen bis zu drei Monate ohne Bewilligung suchen, danach kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung für sechs Monate beantragt werden.
Zuständigkeit: Für die Bearbeitung von Aufenthaltsbewilligungen und Fragen zur Einreise ohne Erwerbstätigkeit im Kanton Thurgau ist das Migrationsamt Thurgau zuständig.
Kontakt:
Multiplex1/Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld
Tel.: +41 58 345 67 67
E-Mail: migrationsamt@tg.chWeitere Informationen sowie Gesuchsformulare finden Sie auf der Website des Migrationsamtes Thurgau.
Wenn Sie als Grenzgänger eine Zweitwohnung in Kreuzlingen kaufen möchten, profitieren Sie von der idealen Lage nahe der deutschen Grenze. Diese Option ermöglicht Ihnen, in der Schweiz zu arbeiten und gleichzeitig eine eigene Wohnung für die Aufenthaltszeit zu besitzen, ohne Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland aufzugeben. Dafür benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung), die erteilt wird, wenn Sie in einem EU/EFTA-Staat wohnen und einen Schweizer Arbeitgeber haben. Für Drittstaatsangehörige gelten zusätzliche Voraussetzungen, darunter ein mindestens sechsmonatiger Wohnsitz in einer anerkannten Grenzzone und die Zustimmung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit.
Immobilie kaufen in der Schweiz – gut beraten bis zum Abschluss
Ob Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung: Wir stehen Ihnen mit umfassender Marktkenntnis und persönlicher Beratung zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Traum von einer Immobilie in der Schweiz verwirklichen. Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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