Grundstück kaufen, Zukunft formen

Erfahren Sie alles Wichtige zum Grundstückskauf, von der Erschließung über rechtliche Schritte bis hin zu steuerlichen Aspekten. Nutzen Sie unseren Leitfaden, um den Kaufprozess zu verstehen, Ihre Investition zu optimieren und mögliche Kosten effektiv zu planen.

Sie möchten ein Grundstück kaufen? Dieser Schritt kann zahlreiche Möglichkeiten eröffnen, sei es für den Bau eines Eigenheims, die Errichtung gewerblicher Räumlichkeiten oder als langfristige Investition. Nachdem Sie das ideale Grundstück gefunden haben, beginnt ein umfassender Prozess, der eine sorgfältige Planung und ein tiefgehendes Verständnis der damit verbundenen Aspekte erfordert. 

Bevor das Grundstück bebaut werden kann, muss es erschlossen werden, damit alle notwendigen Anschlüsse für Wasser, Strom und andere Infrastruktur vorhanden sind. Parallel dazu müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden, insbesondere die Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar und die Eintragung ins Grundbuch, um Ihre Rechte als neuer Eigentümer zu sichern. Auch finanzielle und steuerliche Überlegungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden, wenn Sie ein Grundstück kaufen. Dazu gehören unter anderem die Bewertung der Gesamtkosten und mögliche Abschreibungs- bzw. Abzugsmöglichkeiten, abhängig davon, ob das Grundstück privat oder gewerblich genutzt wird. 

Um Ihnen eine fundierte Grundlage für Ihren Grundstückskauf zu bieten, betrachten wir jeden dieser Punkte im Folgenden genauer. Mit Goldinger Immobilien an Ihrer Seite kann so sichergestellt werden, dass Ihr Grundstückserwerb Ihren Erwartungen entspricht und keine unvorhergesehenen Probleme oder Kosten auftreten.

Grundstück kaufen: Was Sie zur Erschließung wissen sollten

Wenn Sie ein Grundstück kaufen und dieses für eine Bebauung vorbereiten möchten, ist die Erschließung ein zentraler Bestandteil des Prozesses. Hierbei werden die notwendigen Maßnahmen getroffen, um das Grundstück mit der erforderlichen Infrastruktur auszustatten. Prinzipiell kann dabei zwischen der inneren und der äußeren Erschließung unterschieden werden:

Innere Erschließung

Die innere Erschließung bezieht sich auf alle Maßnahmen, die direkt auf dem Grundstück stattfinden, um es für die Bebauung vorzubereiten. Dazu gehören:

  • Zugangswege und interne Straßen: Anlegen von Wegen und Straßen innerhalb des Grundstücks, die für den Zugang und die Mobilität auf dem Grundstück erforderlich sind.

  • Versorgungsleitungen: Verlegung von Wasser-, Strom- und Telekommunikationsleitungen, die innerhalb des Grundstücks benötigt werden.

  • Entwässerungssysteme: Installation von internen Kanalisationssystemen für die Abwasserentsorgung.

Die Gestaltung und Durchführung der inneren Erschließung muss genau auf die Anforderungen des Bauvorhabens abgestimmt werden, um eine optimale Nutzung des Grundstücks zu gewährleisten. Die Durchführung dieser Arbeiten ist in der Regel Angelegenheit des Grundstückeigentümers in Absprache mit Bauunternehmen und Ingenieursdienstleistern.

Äußere Erschließung

Die äußere Erschließung umfasst dagegen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um das Grundstück an die öffentliche Infrastruktur anzubinden. Diese beinhalten:

  • Hauptzugangsstraßen: Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Straßennetz.

  • Hauptversorgungsleitungen: Anbindung an die übergeordneten Wasserversorgungs- und Stromnetze sowie an das zentrale Abwassersystem.

  • Telekommunikationsanschlüsse: Anbindung an das öffentliche Telefon- und Internetnetz.

Die Planung und Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt nach den städtischen Entwicklungsplänen und sind darauf ausgelegt, die Bedürfnisse der gesamten Zone oder Region zu erfüllen. Die Verantwortlichkeit liegt dabei bei den lokalen Behörden. Diese stellen sicher, dass das Grundstück entsprechend der städtischen oder gemeindlichen Planung und Zonenordnung entwickelt wird. 

Erschließungskosten: Wer zahlt was?

Wer ein Grundstück kaufen möchte ist für die Kosten der inneren Erschließung selbst zuständig - die Grundstückseigentümer sind für die Planung, Durchführung selbst verantwortlich. Preise können dabei je nach Größe des Grundstücks, den örtlichen Anforderungen an die Infrastruktur und den geologischen Bedingungen variieren.

Die Kosten für die äußere Erschließung, also die Anbindung an öffentliche Infrastruktur wie Straßen, Wasser, Strom und Kanalisation, werden meist von der öffentlichen Hand vorfinanziert. In vielen Fällen werden diese anfänglichen Investitionen über Erschließungsbeiträge allerdings an die Grundstückseigentümer weitergegeben. Diese Beiträge sind gesetzlich geregelt und sollen die Kosten fair zwischen der Gemeinde und den Nutznießern der Infrastruktur aufteilen.

Goldingers Immobilientipps: Erschließungsstatus prüfen

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, ist es entscheidend, den genauen Erschließungsstatus zu prüfen. Nicht alle Grundstücke sind gleich erschlossen. Informieren Sie sich gründlich über den Zustand der inneren und äußeren Erschließung. Ist das Grundstück voll, teilweise oder nicht erschlossen? Diese Information ist ausschlaggebend für die Einschätzung der zusätzlich anfallenden Kosten.

Rechtliche Aspekte, die Sie kennen sollten, wenn Sie ein Grundstück kaufen

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, ist der Kaufvertrag ein zentraler Bestandteil des Prozesses. Der Vertrag muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Das bedeutet, dass er in einer offiziellen Sitzung unterzeichnet wird, bei der sowohl der Käufer als auch der Verkäufer anwesend sind. Diese Formalität gewährleistet, dass alle Parteien über die Vertragsbedingungen informiert sind und diesen zustimmen. Folgende Inhalte sollten im Vertrag festgehalten werden:

  • Vollständige Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer
  • Kontaktdaten und, falls vorhanden, Vertreter oder rechtliche Berater
  • Genauer Standort und Adresse
  • Flurstücksnummer und/oder Katasternummer
  • Größe des Grundstücks in Quadratmetern
  • Detaillierte Angaben zur Lage und den Grenzen des Grundstücks
  • Gesamtkaufpreis
  • Anzahlungsbetrag und Zahlungsfristen
  • Angaben zu den Zahlungsmodalitäten (Überweisung, Scheck etc.)
  • Zeitpunkt der Übergabe des Grundstücks
  • Zustand des Grundstücks zum Zeitpunkt der Übergabe
  • Vereinbarungen bezüglich der Nutzung des Grundstücks bis zur Übergabe
  • Informationen über bestehende Hypotheken oder Grundschulden
  • Eintragungen im Grundbuch, wie Dienstbarkeiten oder Wegerechte
  • Bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse
  • Regelungen zur Haftung für sichtbare und versteckte Mängel
  • Vereinbarungen über die Gewährleistung
  • Bestätigung, dass der Vertrag notariell beurkundet wird
  • Angaben zum Notar, der die Beurkundung durchführt
  • Zustimmung des Verkäufers zur Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch
  • Verpflichtung des Käufers, alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen und die Kosten zu tragen
  • Eventuelle Zusatzvereinbarungen, wie Rücktrittsrechte oder Optionen
  • Regelungen bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen
  • Unterschriften von Käufer und Verkäufer
  • Datum der Vertragsunterzeichnung

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der nächste wichtige Schritt der Eintrag ins Grundbuch. Dieser Schritt ist entscheidend, da erst durch die Eintragung die Eigentumsübertragung offiziell wird. Der Grundbucheintrag erfolgt ebenfalls durch den Notar, der die notwendigen Unterlagen an das zuständige Grundbuchamt weiterleitet. Im Grundbuch werden alle rechtlichen Veränderungen am Grundstück vermerkt, einschließlich Eigentümerwechsel, Hypotheken oder andere Dienstbarkeiten. Dies dient der Transparenz und Sicherheit. So wird einsehbar, wer der rechtliche Eigentümer des Grundstücks ist und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Es ist wichtig, dass dieser Eintrag korrekt und zeitnah erfolgt, um spätere rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Die Rolle des Notars ist demnach im Prozess des Grundstückskaufs unverzichtbar. Dessen Hauptfunktionen umfassen dabei die Prüfung der Rechtsdokumente, die Aufklärung der beteiligten Parteien über ihre Rechte und Pflichten sowie die Gewährleistung, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Kosten für die notarielle Beurkundung sind gesetzlich geregelt und variieren je nach Kanton.

Da der Notar zentrale Aufgaben übernimmt, wenn Sie ein Grundstück kaufen, sollte die Wahl wohl überlegt sein. Ein guter Weg ist dabei der über den Immobilienmakler Ihres Vertrauens. Wir von Goldinger Immobilien verfügen umfangreiche Erfahrungen mit der Vermarktung von Grundstücken und haben bereits über einen langen Zeitraum mit Notaren zusammengearbeitet. Diese Partnerschaften ermöglichen uns eine Beratung, sodass Sie Ihren geeigneten Notar finden. Kontaktieren Sie uns jetzt, wir helfen gerne bei der Notarsuche.

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Goldingers Immobilientipps: Frühzeitige Prüfung des Grundbuchauszugs

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, empfehlen wir Ihnen dringend, einen aktuellen Grundbuchauszug zu beantragen. Dieser Schritt ist entscheidend, um vollständige Transparenz über die rechtlichen Gegebenheiten des Grundstücks zu erhalten. Der Grundbuchauszug gibt Aufschluss über wichtige Details wie bestehende Hypotheken, Dienstbarkeiten, Wegerechte oder andere Lasten, die erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung des Grundstücks haben können.

Steuerliche Aspekte beim GrundstücksKauf

Neben rechtlichen Aspekten sind auch steuerliche Überlegungen von großer Bedeutung, wenn Sie ein Grundstück kaufen. Diese können erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten und die finanzielle Planung haben. 

Die Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer ist eine Steuer, die beim Eigentumsübergang von Immobilien erhoben wird. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis des Grundstücks oder den Verkehrswert der Immobilie berechnet und fällt bei der offiziellen Umschreibung des Eigentums an. Die Handänderungssteuer variiert stark je nach Kanton und kann zwischen 1% und 3% des Kaufpreises oder Verkehrswertes betragen. Sowohl im Kanton St. Gallen als auch in Thurgau beträgt die Handänderungssteuer 1% des Kaufpreises.

Möglichkeiten zur Abschreibung

Beim Vorhaben, ein Grundstück kaufen zu wollen, ergeben sich verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten für betrieblich genutzte Liegschaften - Privatvermögen dagegen darf nicht abgeschrieben werden. Diese Abschreibungen ermöglichen es Unternehmen, die Wertminderung ihrer Immobilien steuerlich geltend zu machen. Die meisten Kantone akzeptieren Abschreibungen auf Wohn- und Geschäftshäuser basierend auf den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten Normalsätzen. Die Pauschalansätze sind wie folgt:

  • Wohnhäuser von Immobiliengesellschaften: 2% auf Gebäude, 1,5% auf Gebäude und Land

  • Geschäftshäuser, Bürogebäude etc.: 4% auf Gebäude, 3% auf Gebäude und Land

  • Gastwirtschaft, Hotellerie: 6% auf Gebäude, 4% auf Gebäude und Land

  • Fabrik-, Lager- und gewerbliche Bauten: 8% auf Gebäude, 7% auf Gebäude und Land

Für lineare Abschreibungen auf den Anschaffungswert werden diese Sätze um die Hälfte reduziert. Besondere Regelungen gelten, wenn Geschäftsimmobilien abgebrochen werden, bevor sie vollständig abgeschrieben sind. In solchen Fällen kann der Restbuchwert noch als Betriebsverlust geltend gemacht werden, was bei der Grundstückgewinnsteuer von Bedeutung sein kann.

Steuerliche Abzüge

Zwar lassen sich privat genutzte Grundstücke nicht abschreiben, allerdings bieten sich durch steuerliche Abzüge andere Möglichkeiten, auch für Privatbesitzer. Zum Beispiel sind Hypothekarzinsen vollständig von der Steuer absetzbar. Weiterhin können Unterhaltskosten Ihres Bauprojektes steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie zum Werterhalt der Liegschaft beitragen. Auch Investitionen in energieeffiziente Baumaßnahmen sind absetzbar, etwa wenn während des Baus energieeffiziente Technologien eingesetzt oder spezielle umweltschonende Materialien verwendet werden. Diese Maßnahmen verbessern nicht nur den späteren Wohnkomfort und die Energieeffizienz der Immobilie, sondern bieten auch steuerliche Vorteile, indem sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren und so die jährliche Steuerlast senken.

Goldingers Immobilientipps: Nutzen kantonaler Steuervorteile

In der Schweiz variieren die Steuersätze und -vorschriften stark von Kanton zu Kanton. Daher ist es ratsam, beim Kauf eines Grundstücks die kantonalen Steuervorteile zu prüfen und zu vergleichen.

Beispielsweise erheben einige Kantone niedrigere Grundstücks- oder Handänderungssteuern, oder sie haben vorteilhaftere Regelungen für die Abschreibung von Immobilien. So beträgt in den Kantonen Thrugau und St. Gallen die Handänderungssteuer lediglich 1% des Kaufpreises, während in Basel-Stadt dagegen müssen 3% bezahlt werden. Diese Unterschiede können erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten und die Rentabilität Ihrer Investition haben. Durch eine sorgfältige Analyse der kantonalen Steuergesetze können Sie erhebliche Einsparungen realisieren und Ihren steuerlichen Nutzen maximieren. 

Wie sich herausgestellt hat, sind einige Aspekte zu beachten, wenn Sie ein Grundstück kaufen möchten – das kann zunächst etwas überfordern wirken, aber Sie sind nicht allein! Goldinger Immobilien bietet umfassende Beratung und Unterstützung, um Sie bei jedem Schritt dieses Prozesses zu begleiten. Von Hinweisen zum Investment bis hin zur Planung Ihres Bauvorhabens, wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und optimale Ergebnisse zu erzielen.

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