12:07 23-04-2025
Grundstückgewinnsteuer im Thurgau kurz überschlagen
Ein älteres Pärchen lebt schon seit mehreren Jahreszeiten gemeinsam in ihrem eigenen Haus. Mit der Zeit haben sie hier viele schöne Momente und Erinnerungen gesammelt. Jedoch bringt das Alter auch neue Beschwerden mit sich. Die Treppe im Haus ist zum Hindernis geworden, auch die hochgelegenen Fenster sind schwerer zu erreichen. So entscheiden sie sich, das Haus zu verkaufen. Beim Verkauf gehen sie alles sorgfältig durch und wissen, dass sie eine Grundstückgewinnsteuer zahlen müssen. Als der Steuerbescheid jedoch ankommt, müssen sie feststellen, dass der Betrag höher ausgefallen ist als erwartet. Im folgenden Artikel erklären wir, wie sich die Grundstückgewinnsteuer zusammensetzt und was Sie tun können, um überraschende Kosten zu vermeiden.

Worauf die Steuer erhoben wird
Die Grundstückgewinnsteuer wird erhoben, wenn aus dem Verkauf eines Grundstücks Gewinn erzielt wird. Das gilt sowohl für ein vollständiges Grundstück als auch für die Anteile davon. Teilweise kann sie auch für ein Baurecht und andere Dienstbarkeiten gefordert werden. Besteuert wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Anlagewert. In der Regel wird der Anlagewert an dem Kaufpreis der Immobilie festgelegt. Investitionen wie ein Anbau oder neue technische Ausstattungen werden dazu gerechnet. Maklergebühren und weitere Transaktionsgeschäfte werden teilweise ebenfalls dazu genommen.
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Unterschiede zwischen den Kantonen
Die genaue Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ist von Kanton zu Kanton anders. Grundsätzlich gilt, dass für kurze Besitzzeiten für eine Immobilie ein höherer Steuersatz anfällt und bei langer Haltedauer die Steuerlast sinkt. Der hohe Steuersatz beim schnellen Wiederverkauf kommt durch die Spekulationssteuer zustande. Mit der Absicht, Spekulationen bei Immobilien unattraktiv zu machen, sorgt die Spekulationssteuer für eine spürbar höhere Belastung - jeder Kanton entscheidet hierzu selbst. Im Gegensatz dazu werden Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder auch ihre Eigentumswohnung lange in Besitz haben, über steuerliche Entlastungen belohnt. DerDegressionsabzug sorgt für eine zunehmend stärkere Entlastung mit längerer Haltedauer, in einigen Kantonen entfällt die Steuer nach mehreren Jahrzehnten des Immobilienbesitzes ganz. Wichtig für Fälle der Erbschaft, Scheidung oder Schenkung ist, dass die Besitzeiten des Vorgängers angerechnet und fortgeführt werden. Beim klassischen Verkauf einer Wohnimmobilie ist entscheidend, dass der Verkäufer steuerpflichtig ist. Zumeist wird dazu eine Sicherstellung im Kaufvertrag festgehalten. In der Tabelle unten haben wir eoínige Beispiele zusammengefasst.
| St. Gallen | Schaffhausen | Zürich | Thurgau | |
| Steuersatz | Progressive Auslegung | Progressive Auslegung | Progressive Auslegung | Fester Satz |
| Reduktion nach Besitzdauer | 1-1,5% p.a. | Ja, 5% ab 6 Jahren bis 60% bei 17 Jahren | Ja, 5% bei 5 Jahren, 50% bei 20 Jahren | Ja, bis zu 23 Jahre |
| Zuschlag | Ja, bis 5 Jahre | Ja, 50% bei 1/2 Jahren bis 5% bei 5 Jahren | Ja, 50% bei 1 Jahr, 25% bei 2 Jahren | Ja, bis 3 Jahre |
| Freibetrag | Ja, 2200 CHF | Ja, 5000 CHF | Ja, per Steueraufschub | Keiner |
Beispiel für Grundstückgewinnsteuer Thurgau

Wir stellen im Folgenden noch die vollständige Berechnung der Grundstückgewinnsteuer für eine Immobilie in Thurgau vor. Als Beispiel nehmen wir eine Immobilie, die im Oktober 2016 für 500’000 CHF erworben wurde. Sie wird im November 2025 für 1’000’000 CHF verkauft. Zuerst wird der Gewinn des Verkaufs berechnet, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Diese beträgt 500’000 CHF. Aufwendungen, die der Immobilie galten, und Verluste der letzten vier Jahre werden von dem Wert abgezogen. Umbauten, Maklerkosten und ein reparierter Schaden kosteten insgesamt 120’000 CHF. Nun beläuft sich der Gewinn auf 380’000 CHF. Jedoch hat der Besitzer unserer Beispiel-Immobilie aus einer früheren Ersatzbeschaffung einen Gewinn von 10’000 CHF gezogen. Dieser muss zum Gesamtgewinn addiert werden. Der finale Wert beträgt 390’000 CHF. Der Grundstückgewinnsteuer-Satz beträgt nach neun Jahren 33,6%. Also fällt eine Steuer von rund 131.000 CHF an.
Grundstückgewinnsteuer Rechner

Wenn Sie einen Verkauf planen, sollten Sie den Zeitpunkt und den Wert Ihrer Immobilie beachten. Die Grundstückgewinnsteuer kann für unangenehme Überraschungen sorgen und Ihren Gewinn deutlich verringern. Mit unserem Rechner können Sie den Steuersatz für Ihre Immobilie ermitteln. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Steuerlast senken können und das meiste aus Ihrer Immobilie schöpfen. Jetzt loslegen und Ihren Verkauf planen.
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