Aktuelle Möglichkeiten der Förderung von Wohneigentum in der Schweiz

Der traum vom eigengeim in der schweiz

Der Traum vom eigenen Haus in der Schweiz ist für viele Menschen ein grosses Ziel. Ein Eigenheim bietet nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern steht auch für Sicherheit, Unabhängigkeit und dem Gefühl des Angekommenseins. Es ist ein Ort, wo man Wurzeln schlagen und mit Familie sowie Freunden unvergessliche Momente teilen kann.  

Auch wenn der Weg zum eigenen Zuhause in der Schweiz durch steigende Immobilienpreise, höhere Baukosten und zunehmende Kreditzinsen für viele erst einmal steinig erscheinen mag, bleibt der Traum vom Eigenheim möglich. Eine Förderung von Wohneigentum ermöglicht es, den Erwerb der eigenen Immobilie für eine breitere Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen und finanzielle Hürden zu überwinden. Zu unterscheiden ist dabei zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten zur Wohneigentumsförderung, wobei sich einige landesweit auf die gesamte Schweiz beziehen und einige lokal von einzelnen Kantonen angeboten werden.

Landesweite wohneigentumsförderungen

Darlehen durch die Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE)

Die Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) unterstützt Wohneigentümer mit Darlehen für Erwerb, Bau, Erneuerung oder Erweiterung von Wohnraum, speziell für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Gefördert wird hierbei insbesondere das Schaffen von Wohnraum in ländlichen Gegenden. Für die Gewährung eines Darlehens durch die Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum sind die Steuerverhältnisse des Antragstellers ausschlaggebend. Ein Darlehen wird an Personen vergeben, deren Einkommen CHF 50'000 und deren Vermögen CHF 144'000 nicht überschreiten. Gefördert werden Beträge zwischen CHF 60'000 und CHF 90'000 zu 1% Zins. Die Maximaldauer beträgt 25 Jahre mit jährlicher Tilgung. 

Wohneigentumsförderung durch die berufliche Vorsorge

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des eigenen Zuhause stellt die Förderung von Wohneigentum durch das 3-Säulen-System der Schweizer Altersvorsoge dar. Dabei kann benötigtes Kapital aus der 2. Säule (berufliche Vorsorge) oder aus der Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge) für den Erwerb, Bau oder die Renovierung von selbstbewohntem Wohneigentum genutzt werden. 

Wenn Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung werden möchten, können Sie dafür Geld aus Ihrer Pensionskasse (2. Säule) nutzen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie können entweder einen Teil Ihres Guthabens im Voraus beziehen oder es als Sicherheit (Verpfändung) verwenden, ohne es direkt zu nutzen. Bei dem Vorbezug gibt es jedoch eine Regel: Sie müssen mindestens CHF 20'000 vorbeziehen. Diese Regel soll sicherstellen, dass der Vorbezug wirklich hilft, Ihr Eigenheim zu finanzieren und verhindert, dass wegen kleiner Beträge zu viel Aufwand betrieben wird. Wenn Sie Ihre Immobilie wieder verkaufen, müssen Sie das vorgezogene Geld zurückzahlen.

Eine Verpfändung verändert Ihre zukünftige Rente nicht und kann Ihnen sogar steuerliche Vorteile bringen.

Auch Ihre private Altersvorsorge (3. Säule) können Sie für Ihr Wohneigentum nutzen. Hier haben Sie ähnliche Optionen: vorzeitiger Bezug oder Verpfändung. Ein grosser Unterschied zur 2. Säule: Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, müssen Sie das Geld aus der 3. Säule nicht zurückzahlen. Beachten Sie aber, dass dieses Geld dann besteuert wird.

Kantonenbedingte Förderung - Finanzierung des Eigenheims durch nachhaltiges Bauen

Bei der Finanzierung von Neubauten und Sanierungen in der Schweiz stehen Ihnen unterstützende Optionen zur Verfügung, die sich durch attraktive Konditionen auszeichnen. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung von Wohneigentum durch die Einhaltung von Energiestandards wie GEAK oder Minergie. Diese Programme zielen darauf ab, umweltfreundliches und energieeffizientes Bauen bzw. Sanierungen von Altbauten zu fördern, indem sie nachhaltige Bauweisen und Technologien finanziell unterstützen. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen der Schweizer Haushalte zu reduzieren. Der Umfang und das Ausmass dieser Förderungen werden dabei lokal von den einzelnen Kantonen bestimmt. 

Föredrungen im kanton thurgau

Beispielsweise im Kanton Thurgau sind für Sanierungen und Neubauten unter Einhaltung der Energiestandards GEAK oder Minergie verschiedene Förderungen möglich:

Der Kanton unterstützt die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäudehüllen mit einem Förderbetrag von bis zu CH 40 pro m² Dämmmaterial. Zusatzbeiträge werden für spezifische Effizienzsteigerungen und die Installation von Solarstromanlagen gewährt. Der maximale Beitrag beläuft sich auf 40% der Investitionskosten, mit einem minimalen Förderbetrag von CH 1'000 pro Projekt.

Der Grundbetrag zur Förderung von Wohneigentum durch Gebäudemodernisierung nach GEAK-Klassen beträgt CH 5'000. Je nachdem, um wie viele Klassen die Energieeffizienz verbessert wird, kommt dazu ein Zusatzbeitrag von CH 60 – CH 120 pro m² EBF (Energiebezugsfläche).

  • Minergie und Minergie-A: Gefördert werden Ein- und Mehrfamilienhäsuer mit einem Beitrag von CH 80 – CH 100 pro m² EBF und einem ECO-Zusatzbeitrag von CH 3'000 plus CH 10 pro m² EBF. Der Mindestförderbeitrag liegt bei Fr. 35'000, wobei bis zu 40% der Gesamtinvestitionen gefördert werden können.
  • Minergie-P: Für höhere Energieeffizienzstandards steigt der zusätzliche Beitrag um CH 100 – CH 155 pro m² EBF, und der Mindestförderbeitrag erhöht sich auf CH 40'000. Der Zusatzbeitrag ECO bleibt bestehen. Auch hier beträgt der maximale Förderanteil 40% der Gesamtinvestitionen.

Bei Neubauten und Ersatzneubauten nach Minergie-Basisstandard, Minergie-A oder Minergie-P übernimmt der Kanton die Zertifizierungskosten. Es gibt Grundbeiträge von Fr. 5'000 und zusätzliche Beiträge pro m² EBF sowie einen ECO-Zusatzbeitrag, mit einem Mindestförderbeitrag von Fr. 20'000 (exkl. ECO)​​.

Weitere mögliche finanzielle Unterstützungen im Kanton Thurgau können dem Förderprogramm entnommen werden.

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Zu den aktuellen Angeboten

die förderungen auf einen blick

Im Folgenden sind mögliche Förderungen noch einmal tabellarisch aufgeführt. Enthalten sind dabei ebenfalls zwei Besonderheiten für die Kantone Basel-Land und Wallis, welche neben den Förderungen von Neubauten oder Sanierung zusätzliche Fördermöglichkeiten anbieten.

Förderungsart Anbieter/ Zuständigkeit Zielgruppe Förderkriterien Förderbetrag Besonderheiten
Darlehen für Wohneigentum Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Einkommen ≤ CHF 50'000, Vermögen ≤ CHF 144'000 CHF 60'000 - CHF 90'000 zu 1% Zins Max. Dauer: 25 Jahre, jährliche Tilgung
Förderung durch berufliche Vorsorge Berufliche Vorsorge (2. Säule) und Säule 3a Zukünftige Wohneigentümer Mindestvorbezug CHF 20'000 Variabel Vorbezüge alle fünf Jahre möglich, Rückzahlung bei Verkauf (nur 2. Säule)
Nachhaltiges Bauen oder Sanierung Diverse kantonale Programme Bauherren von Neubauten Einhaltung von Energiestandards wie GEAK oder Minergie Variabel je nach Kanton Förderung umweltfreundlichen und energieeffizienten Bauens
Bausparförderung Kanton Basel-Land Erwerber/ Renovierer von Wohneigentum Nutzung von Bausparmodellen Bis zu CHF 20'000 Doppelter Betrag des Zinsbonus von Banken oder Versicherungen
Wohnbauförderung Kanton Wallis Erwerber/Renovierer im ländlichen Raum Je nach Lage und Art des Projektes Bis zu 10% der Investitionskosten Einmalige Zahlung nach Abschluss der Arbeiten
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