Entscheidung zur Liegenschaftssteuer: Interessant für Besitzer von Grundstücken und Immobilien Thurgau
Fast 300.000 Menschen können den Kanton Thurgau ihre Heimat nennen. Dazu gehören viele Leute, die Immobilien Thurgau erworben haben, in der sie bis ins hohe Alter leben wollen. Für Hausbesitzer fallen immer gewisse Nebenkosten an, die den Weg dahin erschweren, darunter auch Steuern. Bislang mussten sie immer neben der allgemeinen Vermögenssteuer auch die Liegenschaftssteuer auf ihr Haus zahlen. Das könnte sich schon bald ändern.
Entscheidung über die Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer ist unter vielen Menschen umstritten und wird in einigen Kantonen abgeschafft oder wurde erst gar nicht eingeführt. Der Vorschlag, sie auch in Thurgau abzuschaffen, steht seit 2021 im politischen Diskurs und wurde jetzt adressiert. Am 14.08.2024 hat der Große Rat einer Abschaffung der Liegenschaftssteuer zugestimmt. Am 18.05.2025 wird über einen Volksentscheid abgestimmt, ob das zustande kommen kann. Wenn dem Anliegen zugestimmt wird, fällt ab dem 01.01.2029 die Liegenschaftssteuer endgültig weg für den Kanton Thurgau.

Doppelbesteuerung?
Der größte Kritikpunkt an der Liegenschaftssteuer ist, dass Eigentümer einer Immobilie in Thurgau doppelt besteuert werden, auf dasselbe Eigentum. Die Vermögenssteuer bezieht sich bereits auf das gesamte Vermögen, wozu auch Immobilien zählen. Sie soll verhindern, dass z.B. Superreiche durch Schlupflöcher die Einkommensteuer nicht vollständig zahlen. Die Liegenschaftssteuer wird ebenfalls auf Grundstücke und Liegenschaften erhoben, aber sie fließt dem Kanton anstelle des Staates zu.
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Wie hoch sind die Steuern auf eine Immobilie?
(Steuerbares Vermögen - Abzüge) x 1,1 Promille x Steuerfuss
Für Paare, die gemeinsam steuerpflichtig sind, werden 200’000 Fr. abgezogen und für jedes Kind zusätzlich 100'000 Fr.
Beispiel: Auf eine Immobilie, die in Frauenfeld (Steuerfuss 253%) steht und einen Wert von 1’000’000 Fr. hat, müsste man 2’783 Fr. Vermögenssteuer zahlen. Ein gemeinsam steuerzahlendes Paar würde auf dieselbe Immobilie 2’226 Fr. zahlen, mit einem Kind nur 1’948 Fr.
Verkehrswert der Liegenschaft x 0,5 / 1000
Beispiel: Hier würde man auf eine Immobilie, die 1’000’000 Fr. wert ist, 500 Fr. Liegenschaftssteuer zahlen.
Die Liegenschaftssteuer kann im Gegensatz zur Vermögenssteuer nicht verringert werden. Öffentliche Gebäude wie Schulen und Kirchen werden aber von ihr befreit.
Kantonale Regelungen zur Liegenschaftssteuer

Ein wichtiger Punkt in der Diskussion um die Liegenschaftssteuer ist der Vergleich zwischen den Kantonen, denn die Steuer wird nicht landesweit erhoben. Eine Person, die eine Immobilie z.B. in Zürich besitzt, zahlt keine Liegenschaftssteuer. Bereits die Vermögenssteuer variiert je nach Standort und durch diese weitere Steuer wird der Unterschied umso größer.
Die Liegenschaftssteuer unterscheidet sich ebenfalls von Kanton zu Kanton in ihrer Höhe, wie sie berechnet wird und wohin sie fließt. Für Käufer, die an verschiedenen Orten suchen, sind diese Systeme oft nicht klar und können für Verwirrung sorgen. Der Hauptkritikpunkt an der Liegenschaftssteuer ist ihre Ungleichheit in den Kantonen. Viele fassen sie als ungerecht auf, weil sie nur aufgrund des Standortes einer Immobilie einen gewissen Preis erfordert.
Die Liegenschaftssteuer wird von vielen offen kritisiert und jetzt kommt der Zeitpunkt, über sie zu entscheiden. Immobilieneigentümer können ab 2029 mit niedrigeren Nebenkosten rechnen, wenn die Steuer abgeschafft wird. Welche anderen Auswirkungen und Änderungen die Entscheidung mitziehen wird, lässt sich aktuell nur vermuten. Thurgauer haben am 18.05.2025 die Chance, ihre Position zu der umstrittenen Steuer an der Wahlurne zu vertreten.
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