Stockwerkeigentum und Stockwerk-Begründung
Begründungen von Stockwerkeigentum und Miteigentum Siedlungsreglemente
Stockwerkeigentum unterliegt besonderen rechtlichen Auflagen und bedarf einer sorgfältigen regulatorischen Ausgestaltung als Grundstein für eine funktionierende Gemeinschaft.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Stockwerkeigentumsverwaltung und profunden Kenntnissen im Grundbuchrecht berät die Goldinger Immobilien Treuhand AG zahlreiche Kunden bei der Begründung von Stockwerk- und Miteigentum und erstellt Regelemente für Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeobjekte. Weiter erstellen wir für Überbauungen Siedlungsreglemente über die Benutzung von gemeinsamen Grundstücken, Spiel- und Sportplätzen und weiteren gemeinsam genutzten Anlagen.

Goldinger Dienstleistungen:
- Begründungsurkunde für Stockwerkeigentum
- Begründungsurkunde für Miteigentum
- Reglemente für Stockwerkeigentum
- Reglemente für Miteigentum
- Wertquotenberechnung
- Festlegung der Sondernutzungsrechte
- Festlegung der gemeinschaftlichen Räume, Umgebung und Bauteile
- Regelung für Außenabstellplätze, Gartensitzplätze, Gartenanteile usw.
- Festlegung der Verteilschlüssel für Nebenkosten, Unterhalt und Erneuerung




